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Neue EU-Asylregeln "Aushöhlung des Asylrechts"

Die EU-Asyleinigung ist "Aushöhlung des Asylrechts".
Die EU-Asyleinigung ist "Aushöhlung des Asylrechts". ©REUTERS/Yves Herman/File Photo
Die geplanten Verschärfung der EU-Asylregeln sind für die Migrationsforscherin Judith Kohlenberger eine "Aushöhlung des Asylrechts".

Eine Verbesserung der Asylsituation durch die Verschärfung der Asylregeln hält Migrationsforscherin Judith Kohlenberger für fraglich. Wichtige Themen wie illegale Pushbacks werden darin nicht angesprochen, weiters seien nicht alle Länder mit den Plänen einverstanden, so Kohlenberger.

Verschärfung der EU-Asylregeln vor Allem für Minderheiten problematisch

Konkret geht es bei dem Beschluss um die Vorprüfung von Asylanträgen und um eine bessere Verteilung innerhalb der EU-Staaten. Kohlenberger spricht von einer "eleganten Lösung" für die EU. Durch diesen Kompromiss werde der Zugang zum Asylverfahren bereits an den EU-Außengrenzen reguliert. Schutzsuchende, die aus Ländern mit geringer Anerkennungsquote kommen, müssen zuerst unter haftähnlichen Bedienungen an der EU-Außengrenze eine Vorprüfung ihres Antrags durchlaufen. Diese kann bis zu 6 Monate dauern. Die Migrationsforscherin kritisiert, dass es sich dabei um kein "vollwertiges Asylverfahren" handle und dies dem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren widerspreche. Besonders problematisch sei die Situation für sexuelle und religiöse Minderheiten. Das zentrale Element, dass Asyl immer eine Einzelfallprüfung sein muss, falle dadurch weg, so Kohlenberger.

Sie warnt, dass es durch den Kompromiss zu einer "Verschlechterung der Situation" kommen könne. Wichtige Themen wie illegale Pushbacks seien nicht einmal angesprochen worden. Auch gäbe es keine Einigung mit den Herkunftsländern, wie abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylwerber zurückgebracht werden sollen. Weiters werde es zu einem Rückstau in den "haftähnlichen Lagern" an den EU-Außengrenzen kommen. Besonders betroffen seien vor allem Familien mit Kindern, die auch in diesen Lagern festgehalten werden dürfen.

Zustimmung von Ungarn und Polen zu EU-Asylregeln fraglich

Ein weiteres Problem sei, dass einige Länder wie die "Hardliner im Asylverfahren" Ungarn und Polen dem sogenannten Solidaritätsmechanismus nicht zugestimmt haben. Der Kompromiss sieht vor, dass alle EU Länder sich entweder bei der Aufnahme von Flüchtlingen beteiligen oder Kompensationszahlungen leisten müssen. Sollte es im EU-Parlament zu einem Beschluss kommen und Ungarn und Polen nicht zustimmen, stelle sich die Frage, wie man damit umgehen werde, so die Migrationsforscherin.

(APA/Red)

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