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Jetzt fix: Corona ist ab 30. Juni nicht-anzeigepflichtig

Ab 30. Juni 2023 ist eine Erkrankung mit Corona nicht mehr anzeigepflichtig.
Ab 30. Juni 2023 ist eine Erkrankung mit Corona nicht mehr anzeigepflichtig. ©CanvaPro (Sujet)
Am Mittwoch hat die Regierung im Nationalrat das Ende der Corona-Pandemie beschlossen. Es wurde das Corona-Überführungsgesetz beschlossen.
Drei Jahre Coronakrise: Schlussstrich
Aus für Veröffentlichung der Corona-Daten

Corona wird damit ab dem 30. Juni wie alle anderen nicht-anzeigepflichtigen Infektionskrankheiten behandelt, die Meldepflicht entfällt. Tests für symptomatische Personen bleiben weiterhin kostenlos, betonte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).

Nationalrat beschloss Ende der Corona-Maßnahmen

Damit setze man einen "langersehnten Beschluss endlich in die Tat um", so der ÖVP-Abgeordnete Werner Saxinger. Eine Sonderstellung von Corona im Vergleich zu nicht meldepflichtigen Krankheiten sei nun nicht mehr angemessen. Testungen für Personen, die Symptome zeigen, bleiben - anders als noch im Begutachtungsentwurf - kostenlos, erklärte Rauch. Auch Impfungen sind weiterhin kostenlos und können wie Tests im niedergelassenen Bereich in Anspruch genommen werden. Länder können auch weiterhin Impfstraßen aufziehen, wenn das notwendig sei, erklärte der Grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner. Die Virus-Überwachung bleibe aufrecht.

FPÖ: Covid-Überführungsgesetz stelle Normalzustand "nicht wieder her"

Obwohl man kostenlose Tests für symptomatische Personen sowie die Fortsetzung der Überwachung positiv bewerte, tue man sich mit dem Gesetz schwer, meinte NEOS-Gesundheitssprecherin Fiona Fiedler. Es gehe dabei um Zweckzuschüsse - "Wir sehen leider nicht, wofür die Gelder verwendet werden bzw. ob sie ihre zweckmäßige Verwendung finden", meinte sie. SPÖ-Mandatar Rudolf Silvan pochte indes auf weiter kostenlose Testungen, "zumindest für vulnerable Gruppen". Das Covid-Überführungsgesetz stelle den "von uns gewünschten Normalzustand nicht wieder her", meinte FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak, der u.a. datenschutzrechtliche Bedenken anmeldete.

Rauch: Es wird an Novellierung des Epidemiegesetzes gearbeitet

An einer Novellierung des Epidemiegesetzes, deren Fehlen Kaniak und Silvan bemängelt hatten, werde gearbeitet, so Rauch. Außerdem werde in den nächsten Wochen ein Pandemieplan vorgelegt, in den die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie einfließen sollen. Daraus soll etwa hervorgehen, welche Gremien bei einer Pandemie einzuberufen sind, welche Maßnahmen zu setzen sind und wie man wieder zu einer "Phase des Übergangs" zurückkehren kann, so Rauch.

Einstimmiger Beschluss zur Novellierung von Suchtmittelgesetz

Einstimmig wurde auch eine Novellierung des Suchtmittel- und des Apothekengesetzes beschlossen. Verlängert wird die Möglichkeit für Ärzte, unter bestimmten Voraussetzungen für Suchtkranke eine Substitutions-Dauerverschreibung mit dem Vermerk "Vidierung nicht erforderlich" auszustellen. Im Apothekengesetz wird ein Zuweisungsverbot für Verschreibungen von Medikamenten festgelegt und die freie Apothekenwahl explizit gesetzlich verankert werden. Eine weitere Novellierung ermöglicht es öffentlichen Apotheken, Abholfächer bzw. Abholstationen zur Hinterlegung von rezeptfreien Arzneimitteln für Letztverbraucher einzurichten. Die Abholstationen müssen unmittelbar an die jeweilige Apotheke anschließen.

(APA/Red)

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