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Israilov-Prozess: Staatsanwalt fordert dreimal lebenslang

Die Anklage fordert für alle Angeklagten lebenslängliche Haftstrafen.
Die Anklage fordert für alle Angeklagten lebenslängliche Haftstrafen. ©APA
Mit den Schlussvorträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ist am Mittwoch, den 1. Juni, der Prozess um den am 13. Jänner 2009 auf offener Straße in 1210 Wien erschossenen tschetschenischen Asylwerber Umar Israilov abgeschlossen worden. Die Urteile werden gegen Abend erwartet.
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Prozessbeginn im Fall Israilov

Staatsanwalt Leopold Bien forderte im Großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts für die drei Angeklagten jeweils lebenslange Haft: “Das Beweisverfahren hat eindrucksvoll ergeben, dass sie genau das getan haben, was ihnen zur Last gelegt wird.”

Plan war Israilov nach Tschetschenien zu bringen

Die Anklagebehörde geht davon aus, dass ursprünglich geplant war, den 27 Jahre alten Israilov gewaltsam nach Tschetschenien zu bringen, nachdem dieser gegen den tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow ein Verfahren wegen Folter-Vorwürfen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in die Wege geleitet hatte. Als die Entführung scheiterte – Israilov wehrte sich heftig, als er überwältigt werden sollte -, “war das sein Todesurteil”, stellte der Staatsanwalt fest. Der Erstangeklagte Otto K. sei zwar nicht unmittelbar am blutigen Geschehen beteiligt gewesen, habe die Tat jedoch geplant und in den Stunden zuvor mit sämtlichen daran Beteiligten unentwegt telefoniert. Bien bezeichnete den 42-Jährigen, der ein enger Vertrauter von Kadyrow gewesen sein soll, als “die Spinne im Kommunikationsnetz”.

Israilovs Todesschütze hat sich ins Ausland abgesetzt

Auch für den Zweit- und Drittangeklagten begehrte Bien Schuldsprüche: Der 37-jährige Suleyman D. habe Israilov wochenlang ausspioniert, sich am Tatort befunden und die verbrecherischen Pläne mitgetragen. Der 32-jährige Turpal-Aliy Y. wiederum habe Israilov gemeinsam mit dem flüchtigen Letscha B. verfolgt, “in die Enge getrieben” und zu überwältigen versucht. Die tödlichen Schüsse soll laut Anklage Letscha B. abgegeben haben, der sich danach ins Ausland absetzen und somit seiner Festnahme entziehen hatte können.

Verteidiger von Freisprüchen im Israilov-Prozess überzeugt

Die Verteidiger der drei Angeklagten widersprachen dem Staatsanwalt teilweise heftig und forderten Freisprüche. “Man kann als Staatsanwalt nicht sagen, das Beweisverfahren war eindeutig. Eindeutig war da gar nix. Es gibt in diesem Verfahren überhaupt keinen Beweis”, betonte Peter Philipp, der Rechtsvertreter von Turpal-Ali Y. Sein Mandant sei “so a Würschtl, a Süchtiger”, der unter keinen Umständen zur Umsetzung eines Mordkomplotts tauge. Auch die beiden anderen Angeklagten wären “Dilettanten und keine Profis”.

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