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Impfpflicht: Gesetzesentwurf wird aktuell finalisiert - weitere Schritte

Bald ist die Impfung nicht mehr freiwillig: Das Gesetz zur Impfpflicht geht in die Finalisierungsphase
Bald ist die Impfung nicht mehr freiwillig: Das Gesetz zur Impfpflicht geht in die Finalisierungsphase ©APA (Sujet)
Die Begutachtungsfrist ist zuende - nun wird der Gesetzesentwurf für die Impfpflicht finalisiert. Das Gesundheitsministerium sichtet die Stellungnahmen. Die Regierung berät darüber am heutigen Mittwoch.
Justiz rechnet mit Mehraufwand
Impfpflicht-Begutachtung: Beteiligungsrekord

Die Beratungen der Regierung finden auch mit Oppositionsparteien und Verfassungsjuristen in nicht-medienöffentlichen Videokonferenzen statt. Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) haben bereits betont, dass es keine großen Änderungen und keine Verschiebung geben wird.

Viele Einwände gegen die Impfpflicht - teils komplette Ablehnung durch Private

Einwände wurden im Zuge der Begutachtung viele deponiert - nicht nur die von zahllosen Privatpersonen vorgebrachte komplette Ablehnung, die den allergrößten Teil der 108.325 Stellungnahmen ausmachte. Viele Institutionen und Experten deponierten Anregungen und Bedenken etwas hinsichtlich der verfassungskonformen Ausgestaltung (auch mit Blick auf Omikron), der technischen Abwicklung (laut ELGA ist die technische Umsetzung erst ab April möglich) oder des enormen Arbeitsanfalls, der auf die Behörden und Gerichte zukommt.

Gesundheitsminister Mückstein: "Omikron-Variante hat ordentlich durchgemischt" - Impfpflicht als Perspektive

Anfang Dezember habe man gegen die Delta-Variante des Coronavirus eine gute Ausgangslage gehabt, sagte Mückstein nach dem Ministerrat am Mittwoch und sprach von einer Gesamtimmunität von 90 Prozent. Die ansteckendere Omikron-Variante habe dann ordentlich durchgemischt. Die Impfpflicht sieht der Gesundheitsminister deshalb auch als "Perspektive für den Sommer, für den Herbst". Er bekräftigte nochmals, dass sie Anfang Februar starten wird, und auch für die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer ist der Zeitplan für die Impfpflicht "fix".

Um sicher durch den nächsten Winter zu kommen, brauche man eine hohe Gesamtimmunität in der Bevölkerung, sagte Mückstein weiter. "Der Weg dorthin kann durch Ansteckung passieren oder er kann sicher passieren durch die Impfung. Ich bin dafür, dass wir die Impfung in den Vordergrund stellen." Mit Information und Aufklärung will Mückstein die Bevölkerung auch weiterhin von der Impfung überzeugen.

Politische Abstimmungsprozesse sowie der parlamentarische Prozess zur Impfpflicht würden laufen. Jetzt werden die Stellungnahmen in seinem Ministerium gesichtet "und in den kommenden Tagen gegebenenfalls eingearbeitet", hieß es am Mittwoch gegenüber der APA.

Timing zur Impfpflicht: Zeit drängt, Anfang Februar realistisch

Die Zeit drängt: Schon kommenden Montag soll über den Entwurf im Gesundheitsausschuss - auch mit einem Expertenhearing - beraten werden. Ende der nächsten Woche stehen reguläre Nationalrats-Sitzungen am Programm, bei denen das Gesetz dann schon beschlossen werden könnte. Nach der Zustimmung des Bundesrates in seiner Sitzung am 3. Februar könnte die Impfpflicht dann tatsächlich "Anfang Februar" starten - woran Nehammer und Mückstein ungeachtet so mancher Rufe nach Verschiebung (u.a. auch seitens der Wirtschaftskammer) festhalten wollen.

Zu klären: Technische und organisatorische Abwicklung

Jedenfalls noch zu klären ist allerdings angesichts der ELGA-Ankündigung, wie man die Impfpflicht bis April technisch und organisatorisch abwickelt. Mückstein hat bereits die Variante ins Spiel gebracht, dass man anfangs für eine Übergangsphase ein sogenanntes Kontrolldelikt etablieren könnte. Das würde bedeuten, dass die Behörden ähnlich wie im Straßenverkehr Kontrollen durchführen und auch Geldstrafen verhängen können.

Vierteljährliche "Impfstichtage"

Im "Vollausbau" sollen dann alle in Österreich lebenden Menschen ab dem 14. Lebensjahr an vierteljährlichen "Impfstichtagen" als geimpft oder mit attestierter "Ausnahme" im Zentralen Impfregister eingetragen sein. Ungeimpfte werden in Erinnerungsschreiben zu Impfung oder Ausnahme-Nachweis bis zum nächsten Stichtag aufgefordert. Ausnahmen gibt es bei Schwangerschaft, aus ärztlich bestätigten gesundheitlichen Gründen und für Genesene.

Impfpflicht: Diese Strafen drohen bei Nichteinhaltung

Kommen sie dem nicht nach, erhalten sie eine Strafverfügung von der Bezirksverwaltungsbehörde. Das Strafmaß beträgt bis zu 600 Euro im "abgekürzten" und bis zu 3.600 Euro im "ordentlichen" Verfahren (zu dem es kommt wenn im "abgekürzten" nicht bezahlt oder Einspruch erhoben wird). Dezidiert nicht vorgesehen ist physischer Zwang, die Geldstrafe kann nicht in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden.

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(APA/Red)

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