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Impf- oder Testnachweis auch in Kindergärten

In Kindergärten gilt eine parallele Corona-Regelung wie in den Schulen.
In Kindergärten gilt eine parallele Corona-Regelung wie in den Schulen. ©APA/HARALD SCHNEIDER
Ab Montag muss das Personal in den Kindergärten in Wien, NÖ und dem Burgenland entweder geimpft sein oder einen gültigen Corona-Test vorweisen können. In den restlichen Bundesländern tritt die neue Regelung eine Woche später in Kraft.

Eine entsprechende Regelung hat Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) in einer Novelle zur Öffnungsverordnung erlassen. Damit gilt eine parallele Regelung wie in den Schulen nach Ablauf der dreiwöchigen Sicherheitsphase.

Wöchentlicher PCR-Test für ungeimpftes Personal erforderlich

Ab 1. Oktober muss vom ungeimpften Kindergartenpersonal außerdem einmal pro Woche ein PCR-Test von einer befugten Teststelle vorgelegt werden. Bis dorthin reichen auch drei Antigentests pro Woche.

"Das oberste Ziel in dieser Phase der Pandemie muss es sein, sicherzustellen, dass die Bildungseinrichtungen für unsere Kinder offen bleiben können", so Mückstein in einer Aussendung. "Engmaschige Testungen unter den Pädagoginnen sind dafür wesentlich, wichtigstes Instrument bleibt aber weiterhin die Impfung. Wir müssen daher eine möglichst hohe Durchimpfungsrate erreichen - auch zum Wohl unserer Kinder."

Neues Schuljahr startet mit "Sicherheitsphase"

An den Schulen beginnt das Schuljahr mit einer "Sicherheitsphase": In dieser müssen alle Lehrerinnen und Lehrer dreimal wöchentlich testen (bei ungeimpften muss ein Test pro Woche ein PCR-Test sein). Anschließend gilt die Testpflicht für geimpfte Pädagogen nicht mehr.

Außerdem wird in der Verordnung festgehalten, dass grundsätzlich alle externen Personen, die den Kindergarten betreten, einen 3G-Nachweis brauchen und eine Maske tragen müssen. Vom 3G-Nachweis ausgenommen sind alle, die die Einrichtung nur kurz betreten - also etwa Eltern zum Bringen oder Abholen der Kinder. Kinder bis sechs Jahre brauchen auch keine Maske.

(APA/Red)

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