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Im Jahr 2017 gab es 8.755 Betretungsverbote in Österreich

2017 wurde eine Rekordanzahl an Betretungsverboten verhängt.
2017 wurde eine Rekordanzahl an Betretungsverboten verhängt. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Österreichweit wurden im Jahr 2017 insgesamt 8.755 Betretungsverbote verhängt, mehr als ein Drittel davon in Wien. In den meisten Fällen sind die Opfer weiblich.
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Österreichweit wurden im Jahr 2017 8.755 Betretungsverbote ausgesprochen.  Das war ein Plus von 118 Fällen im Vergleich zum Jahr davor und die höchste Zahl seit Einführung der Maßnahme, geht aus der Statistik des Bundesverbands der Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen hervor. 83 Prozent der Opfer waren demnach Frauen oder Mädchen und 88 Prozent der Gefährder männlich.

Die Zahl der von Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen unterstützten Personen stieg von 18.373 auf 18.860 Betroffene, die Beratung aufgrund von familiärer Gewalt oder Stalking in Anspruch nahmen. Außerdem gab es einen Anstieg um 357 gemeldete Poizeiinterventionen auf 10.697, wurde im Tätigkeitsbericht 2017 des Bundesverbands festgehalten. Bei diesen Meldungen an die Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen handelt es sich um Betretungsverbote, Strafanzeigen (inklusive Stalking-Anzeigen) und Streitschlichtungen.

Polizeiinterventionen als wichtige Hinweise

Wie aus einer Studie über Tötungsdelikte hervorgehe, gibt es in der überwiegenden Zahl der Mordfälle zuvor Polizeiinterventionen in Form von Streitschlichtungen, hieß es in dem Tätigkeitsbericht. “Aus diesem Grund sind Polizeieinsätze, auch jene, bei denen kein Betretungsverbot verhängt wurde, als wichtige Hinweise auf gefährliche Situationen und mögliche Eskalation zu werten und sollten unbedingt als Meldung dokumentiert und an Opferschutzeinrichtungen übermittelt werden”, betonte der Bundesverband.

3.098 Betretungsverbote gab es in Wien

Mehr als ein Drittel der Betretungsverbote, nämlich 3.098, fielen im Jahr 2017 in Wien an, gefolgt von Oberösterreich mit 1.319 und Niederösterreich mit 1.312 Betretungsverboten. In Wien, Niederösterreich und Vorarlberg wurden im Jahr 2017 weniger Betretungsverbote als im Jahr davor verhängt. In allen anderen Bundesländern war ein Anstieg der Betretungsverbote zu verzeichnen. Besonders auffallend war die Steigerung in Kärnten. Im Vergleich zu 442 im Jahr 2016 wurden dort 2017 insgesamt 556 Betretungsverbote verzeichnet, das bedeutet einen Anstieg von mehr als 25 Prozent.

Was ist ein Betretungsverbot?

Die Polizei kann einen potenziellen Gewalttäter aus der Wohnung, in der durch ihn gefährdete Personen leben, wegweisen und eben mit einem Betretungsverbot belegen. Diese Wegweisung gilt auch für die unmittelbare Umgebung der Wohnung und bleibt zwei Wochen lang aufrecht. Die Einhaltung des Betretungsverbotes muss von der Polizei innerhalb der ersten drei Tage zumindest einmal überprüft werden.

In Paragraf 38a des Sicherheitspolizeigesetzes (“Betretungsverbot und Wegweisung zum Schutz vor Gewalt”) heißt es weiter, dem Gefährder sind alle Schlüssel zur Wohnung abzunehmen. Der Betroffene darf noch dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitnehmen. Sollte es nach der Verhängung des Betretungsverbots notwendig sein, in die Wohnung zurückzukehren, darf die Person dies nur in Begleitung der Polizei. Die Beamten können den Weggewiesenen bei wiederholter Missachtung des Betretungsverbots festnehmen.

Geschützt sind alle in einer Wohnung lebenden Personen, unabhängig von Verwandtschafts- und Besitzverhältnissen. Die gefährdeten Bewohner müssen von den Beamten darüber informiert werden, dass sie beim Bezirksgericht eine einstweilige Verfügung beantragen können, mit der dem Täter eine Rückkehr verboten wird. Dadurch wird ein von der Polizei verhängtes Betretungsverbot auf maximal vier Wochen verlängert. Innerhalb dieser Zeit wird die gerichtliche Entscheidung getroffen. Opfer häuslicher Gewalt können einen solchen Antrag auch ohne zuvor verhängtes Betretungsverbot stellen.

(APA/Red)

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