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Homeoffice-Regelung fertig: Freiwilligkeit und Steuerbegünstigung

Homeoffice-Regelungen wurden präsentiert.
Homeoffice-Regelungen wurden präsentiert. ©APA/BARBARA GINDL
Finanzminister Gernot Blümel, Arbeitsminister Martin Kocher und die Sozialpartner haben am Dienstag eine Einigung bei den Homeoffice-Regelungen erzielt. Die Arbeit im Homeoffice bleibt weiterhin Vereinbarungssache, für die Arbeitnehmer gibt es steuerliche Begünstigungen bis zu 600 Euro und Beschäftigte im Homeoffice sind unfallversichert.
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Zuletzt war auch die Forderung von seiten der Arbeitnehmervertreter diskutiert worden, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern verpflichtend die Möglichkeit zum Homeoffice anbieten sollten, wenn das möglich ist. Eine solche Verpflichtung kommt nicht.

"Homeoffice ist und bleibt Vereinbarungssache"

"Homeoffice ist und bleibt Vereinbarungssache", heißt es in einer Mitteilung des Arbeitsministeriums. Die Vereinbarung soll schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist widerrufen werden können. Auch freiwillige Betriebsvereinbarungen sollen möglich sein.

Deckung der Mehrkosten: 300 Euro pro Jahr steuerfrei

Weiters wird klargestellt, dass die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln (z.B. Laptop) durch den Arbeitgeber kein steuerpflichtiger Sachbezug ist. Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Homeoffice für Laptops oder Mobilgeräte sollen bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Außerdem können Arbeitnehmer auch andere Aufwendungen bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen - in Summe also bis zu 600 Euro.

Diese Regelung soll bereits für die Arbeitnehmerveranlagung 2020 gelten, in diesem Fall gilt die 300-Euro-Grenze allerdings für das Jahr 2020 und 2021 zusammen.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

"Ich glaube, dass die Einigungen für beide Seiten - Arbeitgeber und Arbeitnehmer - einen Vorteil bringt", sagte der Ressortchef. Die Möglichkeit des Homeoffice könne "je nach Branche, je nach Erfordernis" ausgestaltet werden. "Es gibt die Möglichkeit, das nur wenige Stunden in der Woche bis eben auch sehr umfangreich zu nutzen", sagte er. Auch betonte Kocher, dass Arbeitsinspektorate keinen Zutritt in die Wohnungen der Arbeitnehmer haben werden. Die Arbeitszeit werde genauso wie im Büro berechnet werden.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) sagte, es gehe auch darum, in Zeiten der Pandemie Rechtssicherheit zu schaffen - sowie einen Anreiz, möglichst die Kontakte zu reduzieren und die Arbeit von zuhause aus zu ermöglichen. Im Jahr 2023 soll dann eine Evaluierung erfolgen, die Regelung soll ja über die Pandemie hinaus bestehen bleiben. Für den Staat rechnet Blümel aufgrund der vorgesehenen Steuererleichterungen mit Mindereinnahmen von bis zu 150 Mio. Euro pro Jahr.

Homeoffice als Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Auch Gesundheitsminister Rudolf Anschober verwies auf die Bedeutung der Maßnahme für die Eindämmung der Pandemie. Man wisse, dass gerade im Frühling die Beanspruchung des Homeoffice eine "erfreulich starke" gewesen sei. Jetzt liege die Inanspruchnahme aber doch deutlich niedriger. Mehr Homeoffice bedeute weniger Bewegung und damit weniger Ansteckungsrisiko. Sein Appell laute daher, die Möglichkeit des Homeoffice stärker zu nützen. Beim Unfallversicherungsschutz soll die Regelung eine "vollständige Synchronisierung" zwischen Arbeitsplatz und Homeoffice bringen, so Anschober. "Wir gehen davon aus, dass das deutlich mehr Sicherheit, Verlässlichkeit bringen wird für die Betroffenen.

Die Corona-Pandemie, die als Turbo für die Heimarbeit diente, hat konkrete Regeln notwendig gemacht. Diese sollen über die Krise hinaus praktikabel anwendbar sein. Ursprünglich hatten sich die Sozialpartner geeinigt, die Gewerkschaft GPA forderte zuletzt mehr Tempo seitens der Bundesregierung aus ÖVP und Grünen.

Sozialpartner zeigen sich mit Homeoffice-Regelung zufrieden

Die Sozialpartner zeigten sich mit der nun angekündigten Regelung durchwegs zufrieden. "Es ist wichtig, dass nach langwierigen Verhandlungen jetzt endlich klare Rahmenbedingungen für die Arbeit im Home-Office vereinbart wurden", sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl sagte, die wichtigen Anliegen der AK seien in der Einigung mit der Regierung aufgegriffen worden. Digitale Arbeitsmittel müssten vom Arbeitgeber ersetzt werden und auch beim wichtigen Thema Unfallversicherung sei eine Regelung im Dauerrecht geschaffen worden. "Das betrifft auch Wegunfälle vom Home-Office in die Arbeitsstätte, zu einem Arzttermin, einer Interessenvertretung oder wenn man die Kinder in den Kindergarten bringt. Damit wurde zusätzliche Sicherheit geschaffen."

Zentraler Punkt der Einigung sei die Freiwilligkeit, betonte GPA-Gewerkschaftsvorsitzende Barbara Teiber. "Niemand kann gezwungen werden, im Home-Office zu arbeiten. Ein Rücktrittsrecht bei wichtigen Gründen ist fixiert."

Auch den Arbeitgebern war die Freiwilligkeit wichtig: "Das ermöglicht es, auf betriebliche Abläufe Rücksicht zu nehmen und Homeoffice dort einzusetzen, wo es von beiden Seiten gewünscht ist", sagte Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer in einer Stellungnahme. Als "zeitgemäße Lösung mit Augenmaß" bezeichnete IV-Präsident Georg Knill die für die kommenden drei Jahre vorgesehene steuerliche Begünstigung bei digitalen Betriebsmitteln oder entstandenen Mehrkosten für Beschäftigte.

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch stellte in seiner Stellungnahme die Kritik an der Regierung in den Vordergrund. "Es ist unerklärlich, warum Finanzminister Blümel die von den Sozialpartnern vereinbarte Homeoffice-Regelung so lange verschleppt hat", so Muchitsch.

Durchaus zufrieden zeigt sich der Sozial- und Arbeitssprecher der Grünen, Markus Koza. "Mit diesem von Sozialpartnern und Regierung verhandelten Regelwerk wird nicht nur das bisherige Provisorium der Unfallversicherung bei Homeoffice in Dauerrecht verankert, sondern auch unmissverständlich klargestellt, dass sämtliche arbeitsrechtliche Regelungen - insbesondere das Arbeitszeitgesetz - auch im Homeoffice gelten."

(APA/Red)

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