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Home-Office-Gesetz soll noch im Jänner kommen: Absetzbetrag erwartet

Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) nannte Deutschland als Vorbild für ein Home Office-Gesetz
Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) nannte Deutschland als Vorbild für ein Home Office-Gesetz ©APA/ROLAND SCHLAGER
Eine tägliche Realität ohne klare Gesetzesgrundlage: Zahlreiche Beschäftigte erledigen seit Ausbruch der Corona-Pandemie ihre Jobs von zuhause aus. Dies soll nun gesetzlich geregelt und ein Absetzbetrag festgelegt werden.
AK drängt auf Home Office-Gesetz
Treffen mit Sozialpartnern

Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die coronabedingt im Home Office arbeiten, warten seit Monaten auf eine gesetzliche Regelung, wie diese Arbeitsweise künftig steuerlich geltend gemacht werden kann. Der seit Montag amtierende Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) hat ein Regelwerk noch für dieses Monat in Aussicht gestellt. Es soll noch im Jänner eine Regelung kommen, sagte Kocher in Zeitungsinterviews am Donnerstag.

Kocher nennt Deutschland als Vorbild

Zur voraussichtlichen Ausgestaltung sagte er der Zeitung "heute": "Deutschland ist hier ein Vorbild. Es soll einen Absetzbetrag geben." Zu konkreteren steuerrechtlichen Details gab es am Donnerstag auf Anfrage im Arbeitsministerium in Wien ebenso wenig Angaben wie von Sozialpartnerseite, wo man sich zu Ergebnissen jüngster Verhandlungsrunden zur Verschwiegenheit verpflichtet hat.

Fünf Euro pro Home Office-Tag absetzbar

In Deutschland wurde Mitte Dezember eine Steuerbegünstigung fürs Arbeiten von daheim im Bundestag auf den Weg gebracht. Demnach können Steuerpflichtige in Deutschland für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich daheim arbeiten, über eine Home-Office-Pauschale 5 Euro steuerlich absetzen. Es gibt dabei aber einen Deckel: Diese Pauschale ist auf höchstens 600 Euro im Jahr begrenzt und soll in den Jahren 2020 und 2021 gewährt werden, wie aus den Presseerklärungen des Deutschen Bundestages hervor geht.

(APA/Red)

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