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Heimische Justizanstalten produzieren Schutzmasken

3.000 Schutzmasken pro Woche können derzeit von den Insassen der Justizanstalten hergestellt werden.
3.000 Schutzmasken pro Woche können derzeit von den Insassen der Justizanstalten hergestellt werden. ©APA/dpa/Martin Remmers
Auch die Insassen der Justizanstalten des Landes helfen im Kampf gegen das Coronavirus aus: Die Produktion von wiederverwendbaren Schutzmasken wurde gestartet.
Schutzmasken "kostbarer als Gold"

3.000 waschbare und damit wiederverwendbare Schutzmasken pro Woche schaffe man derzeit in den 14 teilnehmenden Anstalten pro Woche, 5.000 seien das Ziel, sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Freitag in einer Pressekonferenz.

Justizanstalten haben Maskenproduktion aufgenommen

Gedacht seien sie für den Eigenverbrauch der Justiz, doch auch Krankenanstalten oder etwa die Caritas würden damit versorgt, so Zadic. Auch den Abgeordneten zum Nationalrat und den anwesenden Regierungsmitgliedern überreiche man heute, Freitag, anlässlich der Sitzung solche Masken. In den Justizanstalten tragen sie die Bediensteten, aber auch jene Häftlinge, die neu hinzukommen, und zwar für vier Wochen nach der anfänglichen Isolation.

Generell seien zum Schutz vor der Corona-Epidemie sehr umfassende und einschränkende Maßnahmen in den 28 Justizanstalten getroffen worden, so Zadic, etwa durch die komplette Streichung von Besuchen. Eine Umfrage habe nun gezeigt, dass dies sehr gut angenommen worden sei. "Die Insassen wissen, dass die Situation gravierend ist, dass jeder irgendwie anpacken muss", so die Justizministerin.

Informationen zu Mietaufschub

Zadic lieferte in der Pressekonferenz auch einen Überblick über jene Maßnahmen aus ihrem Ressort, die im Nationalrat heute, Freitag, im Zusammenhang mit Corona zum Beschluss anstehen. So sind Mieten, die aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von 1. April bis 30. Juni nicht oder nicht vollständig bezahlt werden, kein Kündigungsgrund, können bis Jahresende nicht eingeklagt und auch nicht mit einer bezahlten Kaution abgedeckt werden. Delogierungen werden gesetzlich verboten. Befristete Mietverträge können weiterlaufen, ohne dass sie sich automatisch um drei Jahre verlängern. Mehr dazu hier

Vermieter, die damit um ihr Einkommen umfallen, können ihre Kredite stunden lassen. Für Verzugszinsen gibt es eine Beschränkung auf die gesetzliche Höhe von vier Prozent. Im Baubereich sind bei Konventionalstrafen für Verzögerungen Erleichterungen vorgesehen. Gesellschaftsrechtlich wird etwa für GmbHs und Vereine die Möglichkeit geschaffen, Versammlungen auch mittels Videokonferenzen oder ähnlichem abzuhalten, und bei verpflichtenden Rechnungslegungen werden die Fristen erstreckt.

Haftaufschub bei Fußfessel

Für den Justizbereich selbst ist eine Unterstützung für jene vorgesehen, die ihre Haft zu Hause mit Fußfessel absitzen. Verlieren sie aufgrund der Krise ihren Job, müssen sie nicht sofort zurück ins Gefängnis, sondern erhalten einen mehrmonatigen Aufschub.

Auch was ihre Versicherung in dieser Zeit betrifft, strebe man gemeinsam mit dem Sozial- und Arbeitsministerium eine Lösung an, versprach Zadic.

(APA/Red)

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