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Hausdurchsuchungen bei Identitären-Chef Sellner waren rechtswidrig

Die Hausdurchsuchung bei Identitären-Chef Martin Sellner war rechtswidrig.
Die Hausdurchsuchung bei Identitären-Chef Martin Sellner war rechtswidrig. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Laut einem Entscheid des zuständigen Oberlandesgerichts Graz waren die Hausdurchsuchungen bei Identitären-Chef Martin Sellner rechtswidrig.
Hausdurchsuchung bei Sellner
Sellner bestreitet Kontakt zu Attentäter

Das Oberlandesgericht Graz bestätigte am Sonntag gegenüber der APA einen entsprechenden Bericht des "Kurier", wonach der Verdacht gegen Sellner unzureichend gewesen sei.

Nach Christchurch-Attentat: Sellners Wohnung in Wien durchsucht

Ausgangspunkt für die im März in Sellners Wohnung in Wien durchgeführte Hausdurchsuchung sowie weitere Durchsuchungen im Juni 2019 waren Geldspenden des Christchurch-Attentäters an den Identitären-Chef. Seit März ermittelt die Staatsanwaltschaft Graz gegen Sellner und weitere Personen wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Strafgesetzbuch §278b (2)).

Identitären-Chef legte Beschwerde ein

Gegen die Hausdurchsuchung legte Sellner Beschwerde ein und bekam am vergangenen Freitag recht - und zwar gleich bei mehreren Punkten der Beschwerde. So hätte beispielsweise auch eine Kontoeinsicht nicht durchgeführt werden dürfen, berichtete der "Kurier". Auch seien Konten des IBÖ-Chefs unrechtmäßig eingefroren worden. Um diese Amtshandlungen durchzuführen, hätte es keinen ausreichenden Anfangsverdacht gegen Sellner gegeben.

Ermittlungen wegen Verdachts an Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung

Diese Ermittlungen wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sind derzeit noch anhängig, sagte der Sprecher der Grazer Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher, am Sonntag zur APA. Der OLG-Entscheid könnte darauf aber Einfluss haben: "In die weiteren Ermittlungen werden jedenfalls die Überlungen des OLG Graz einzubeziehen sein", so der Sprecher.

(APA/Red)

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