Zum Beschluss der neuen Verordnung für den "Lockdown light" ab Montag tritt der Hauptausschuss gegen Ende der Woche noch einmal zusammen.
Immer nur zehn Tage Lockdown-Genehmigung möglich
Der heutige Beschluss ist nötig, weil die Lockdown-Regelung morgen, Mittwoch, ausläuft. Denn der Hauptausschuss kann solche freiheitsbeschränkende Maßnahmen laut Gesetz immer nur für zehn Tage genehmigen.
An der neuen Verordnung mit den Lockerungsmaßnahmen wird im Gesundheitsministeriums noch gefeilt. Die Regierung hat gestern angekündigt, dass ab 8. Februar Schulen, Handel, Dienstleister und Museen wieder öffnen dürfen - allerdings mit strengeren Strafen bei Verstoß gegen die (jetzt breit geltende) FFP2-Masken- und Zwei-Meter-Abstands-Pflicht sowie verpflichtenden Tests u.a. für Schüler oder Pendler.
(APA/Red)