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Hartes Urteil für suspendierten Wiener Chefinspektor: Acht Monate unbedingt

Der Angeklagte und vom Dienst suspendierte Wiener Chefinspektor (r.) mit seinem Verteidiger Andreas Duensing.
Der Angeklagte und vom Dienst suspendierte Wiener Chefinspektor (r.) mit seinem Verteidiger Andreas Duensing. ©APA
Der Oberste Gerichtshof (OGH) erhöhte nun die Strafe auf zwei Jahre, davon acht Monate unbedingt. Der 54-jährige  - ehemalige - Chefinspektor muss nicht nur ins Gefängnis, mit dem rechtskräftigen Urteil ist auch sein Amtsverlust fix.
Der "Fall Cappuccino"
Schuldspruch für Inspektor

Ein böses Erwachen hat es am Donnerstag im Justizpalast für einen seit 2007 vom Dienst suspendierten Wiener Chefinspektor gegeben, der im Februar 2011 in erster Instanz wegen mehrfachen Amtsmissbrauchs, Nötigung unter Ausnützung seiner Amtsstellung, Verletzung des Amtsgeheimnisses, Betrugs und versuchter Bestimmung zur falschen Zeugenaussage zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden war.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) erhöhte nun die Strafe auf zwei Jahre, davon acht Monate unbedingt. Der 54-Jährige  muss nicht nur ins Gefängnis, mit dem rechtskräftigen Urteil ist auch sein Amtsverlust fix.

Chefinspektor 2007 suspendiert

Der Inspektor war 2007 erstmals in die Schlagzeilen geraten, als bekannt wurde, dass er in Feierlaune auf der Hochzeitsfeier des ihm offenbar freundschaftlich verbundenen Dragan J. alias “Repic” in Erscheinung getreten war. “Repic” galt damals als Anführer einer Schutzgeld-Truppe, die in der Wiener Unterwelt Schrecken verbreitet und in großem Stil abkassiert haben soll.

Der Polizist, der “Repic” überdies als Vertrauensperson beschäftigt hatte, wurde daraufhin vom Dienst suspendiert.

In weiterer Folge kamen immer neue und gravierende Vorwürfe gegen den “Spitzenkieberer” zutage. “Es ist festzustellen, dass beim Angeklagten seine berufliche Professionalität hinter persönlichen Umständen und persönlichen Freundschaften durchaus zurückgestanden ist. Er hat sich schlichtweg über das Gesetz gestellt”, stellte im Vorjahr jene Richterin fest, die ihn nach einem umfassenden Beweisverfahren in zahlreichen Anklagepunkten für schuldig befand.

Zeugenaussage im Fall Cappuccino zurückgehalten

Für das Erstgericht war erwiesen, dass der Polizist im Mordfall Cappuccino – bei einer Schießerei im gleichnamigen Cafe in Wien-Hernals waren Ende Mai 2006 ein Lokalbesucher getötet und ein weiterer schwer verletzt worden – eine wesentliche Zeugenaussage nicht der Justiz weitergeleitet hatte, indem er das Protokoll nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub vernichtete.

Dafür traf er in dieser Sache nach seiner Suspendierung eine andere Zeugin zu später Stunde an einem abgelegenen Fußballplatz und schärfte ihr ein, keinem von dieser Begegnung zu erzählen, was ihm als Bestimmung zur falschen Zeugenaussage ausgelegt wurde.

“Freundschaftsdienste” für “Repic””?

Schuldsprüche setzte es auch für diverse “Freundschaftsdienste” für den Unterwelt-König “Repic”: Der Chefinspektor soll zweimal ihm Untergebene angewiesen haben, das in “Repics” Eigentum stehende Nachtlokal “No Name” nicht mehr zu kontrollieren. Außerdem soll er sich “Repics” Schwester im Polizeianhaltezentrum vorführen haben lassen, um sie dazu zu bringen, einen Pachtvertrag zugunsten ihres Bruders zu unterschreiben.

Als ein anderer Rotlicht-Wirt das “No Name” übernehmen wollte, setzte der Polizist diesen laut erstinstanzlichem Urteil derart unter Druck, dass dieser von seinem Vorhaben zurücktrat. Weiters soll der Beamte seinem Vertrauten auch einen Haftbefehl verraten haben.

Schuldig gesprochen wurde der 54-Jährige schließlich auch wegen eines Hausdurchsuchungsbefehls, den er mangels dringenden Tatverdachts bei der Justiz gar nicht hätte einholen dürfen und der dann auch gar nicht vollzogen wurde, sowie im Zusammenhang mit Casino-Besuchen an der tschechischen Grenze, die er während seiner Dienstzeit absolviert haben soll.

Strafe in vollem Umfang bestätigt

Der erstinstanzliche Schuldspruch wurde in vollem Umfang bestätigt. “Am Schuldspruch ist nicht zu rütteln”, erklärte der Vorsitzende des Berufungssenats, Kurt Kirchbacher. Die dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde des Polizisten war daher zurückzuweisen. Nach Ansicht des OGH kam auch seiner Bitte um Strafminderung keine Berechtigung zu. Dagegen leisteten die Höchstrichter der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Folge und hoben die Strafe deutlich an.Ausschlaggebend dafür waren generalpräventive Gründe. Eine teilbedingte Haft von zwei Jahren erscheine “zur Stärkung des Vertrauens in staatliche Organe” geboten, erklärte Kirchbacher. Der Chefinspektor habe sich in seinem Verfahren zu sämtlichen Anklagepunkten “nicht schuldig” bekannt, bekrittelte der Senatsvorsitzende. Neben dem nicht vorhandenen Geständnis stieß Kirchbacher besonders der Umstand auf, dass der 54-Jährige selbst nach seiner Suspendierung “weiter delinquiert” habe. Dieser habe weitere Straftaten begangen und damit eine “rücksichtslose Schädigung von Rechten in einem sensiblen Bereich vorgenommen”, bemerkte Kirchbacher.

(APA)

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