Ende Jänner soll die Novelle im Nationalrat beschlossen werden, am 31. März 2013 wird das neue Gesetz in Kraft treten.
Einige Neuerungen gehen damit einher.
Novelle für Radfahrer – wesentlichen Inhalte:
Handyverbot: Am Fahrrad soll ein Handyverbot gelten, telefonieren mit Freisprecheinrichtung bleibt erlaubt. Das Strafausmaß orientiert sich an den Strafen für Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage (50 Euro), so Verkehrsministerin Doris Bures (S) in einer Aussendung.
Fahrradstraßen: Künftig dürfen Straßenerhalter eigene Fahrradstraßenschaffen. Fahrradstraßen sind Straßen oder Straßenabschnitte, die Fußgängern und Radfahren vorbehalten sind. Autos sind hier nur ausnahmsweise – etwa für Zu- und Abfahren erlaubt. Ob und wo solche Fahrradstraßen tatsächlich geschaffen werden, obliegt den Städten und Gemeinden, die die örtlichen Gegebenheiten am besten kennen.
Begegnungszonen: Das sind Bereiche, die von Fahrzeugen und Fußgängern gleichberechtigt im Mischverkehr genutzt werden können. Wichtig dabei ist: Vorrang haben grundsätzlich die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 20 km/h, nur im Ausnahmefall, und wenn keine Verkehrssicherheitsbedenken dagegen stehen, sind auch 30 km/h erlaubt.
Radwegbenützungspflicht: In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht erlaubt. Wo es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben, sollen sich Radfahrern in den Autoverkehr einreihen dürfen – auch wenn es daneben einen Radweg gibt.
Keine Änderungen bringt die Novelle bei der 0,8 Promille-Grenze für Radfahrer. Auch Nummerntafeln für Fahrräder sind im neuen Gesetz nicht enthalten.
(APA)