Am Dienstag wird im Ministerrat ein Fahrrad-Paket beschlossen, um das es im Vorfeld bereits zahlreiche Diskussionen gab. Radfahrer werden künftig nicht mehr während der der Fahrt mit dem Handy telefonieren dürfen. Alles zu den neuen Regelungen lesen Sie hier.
Keine niedrigere Promillegrenze
Fahrradbeauftragter erfreut
Verkehrsministerium ist offen
Forderung: Handyverbot und Co.
Der Ministerrat wird am Dienstag eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschließen, die zahlreiche Neuerungen für Radfahrer bringt – darunter ein Handyverbot. Am 31. März 2013 wird das neue Gesetz in Kraft treten.
Neue Radfahrer-Regelungen: Handyverbot und Co.
- Am Fahrrad soll ein Handyverbot gelten, telefonieren mit Freisprecheinrichtung bleibt erlaubt.
- Städte und Gemeinden können eigene Fahrradstraßen und Begegnungszonen schaffen: Auf Fahrradstraßen sind Autos nur ausnahmsweise (Zu- und Abfahren) erlaubt, Radler werden gegenüber Autofahrern bevorrangt. In Begegnungszonen sind alle Verkehrsteilnehmer gleichgestellt – Vorrang hat grundsätzlich der
Schwächere. - In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht erlaubt. Schnelle Radfahrer sollen sich in den Autoverkehr einreihen dürfen – sofern es die Sicherheit erlaubt.
Was nicht kommen wird, obwohl es ebenfalls bereits im Gespräch war, ist eine Senkung der Promillegrenze für Radfahrer von 0,8 auf 0,5 Prozent sowie die angedachten Nummerntafeln für Fahrräder.
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(apa/red)