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Handfester Streit zwischen Hundebesitzer und Polizist in Wien

Wegen einer Auseinandersetzung mit der Polizei steht ein Hundebesitzer vor Gericht.
Wegen einer Auseinandersetzung mit der Polizei steht ein Hundebesitzer vor Gericht. ©VIENNA.at
Am Montag ist am Wiener Landesgericht der Prozess gegen einen 47-jährigen Hundebesitzer fortgesetzt worden, der sich nach einem handfesten Streit mit zwei Polizisten seit fast zwei Monaten in U-Haft befindet.
"Fass eahm!"

Der in der Baubranche tätige Mann war am 25. November 2014 wie an jedem Werktag nach Arbeitsschluss mit seinem Hund nach Hause gegangen. Der Labradoodle – eine Kreuzung zwischen Labrador, Retriever und Großpudel – war weder angeleint noch mit einem Beißkorb ausgestattet, was die Aufmerksamkeit einer Funkstreifen-Besatzung erregte. Versuche, den Hundebesitzer zum Anhalten zu bringen und zur Rede zu stellen, schlugen fehl.

Der Hundebesitzer wollte den Polizisten schlagen

“Er hat mich kurz angeschaut und ist flott weitergelaufen”, beschrieb einer der beiden Polizisten nun im Zeugenstand die Reaktion des 47-Jährigen. Als er aus dem Wagen ausstieg und dem Mann zu Fuß folgte, habe dieser “aufs Höchsttempo beschleunigt” und sei schließlich “im Höchsttempo davongelaufen”. Erst kurz, bevor er ihn eingeholt hätte, sei der Mann stehen geblieben, habe sich umgedreht und ihm mit den Worten “Oaschkiberer, i bring di um” einen Faustschlag versetzen wollen, schilderte der 45-jährige Polizist.

“Es war ein harter Kampf”

Es sei ihm gelungen, den “Schwinger” abzublocken und seinerseits “einen Notfaustschlag” ins Gesicht des 47-Jährigen zu setzen. Der Schlag habe keine Wirkung gezeigt: “Er ist wieder in Kampfstellung gegangen.” Da habe er sich zu einem “gezielten Fußstoß in Richtung Oberkörper” entschlossen, sagte der Bezirksinspektor. Obwohl der 47-Jährige zu Boden ging, habe er weiter “ausgeschlagen und getreten”. Ihm und seinem Kollegen sei es nicht gelungen, den Mann zu bändigen und diesem Handfesseln anzulegen: “Es war ein harter Kampf. Er war komplett schmerzunempfindlich.”

Vorwurf des Hundebesitzers

Beim Prozessauftakt Anfang Jänner hatte der Angeklagte demgegenüber erklärt, er sei von hinten niedergeschlagen worden. Er habe von den Uniformierten mehrere Faustschläge kassiert. Während sich der eine Beamte auf seine Brust setzte und mit den Knien seine Hände fixierte, hätte der andere nach ihm getreten: “Der hat so fest zugetreten, dass ich bewusstlos war. Wie ich wieder zu mir gekommen bin, bin ich mit Handschellen am Straßengeländer gehängt.”

Als der 47-Jährige nach seiner Festnahme ins Landesgericht eingeliefert wurde, fiel der Richterin bei der U-Haft-Verhängung auf, dass er am bzw. unter dem linken Auge starke Blutunterlaufungen aufwies. Darauf wurde auch gegen den Polizisten, der zugeschlagen hatte, ein Verfahren eingeleitet. Dieses befindet sich noch im Ermittlungsstadium.

Ein Vorwurf der Anklage fällt weg

Dass der Angeklagte jenem Polizisten Verletzungen am rechten Handgelenk und einen geprellten Zeigefinger beigebracht hatte, dürfte von der Staatsanwaltschaft nicht länger aufrecht zu erhalten sein. Es sei möglich, dass die Verletzungen Folgen des von ihm selbst gesetzten Faustschlags waren, räumte der 1,90 Meter große und 95 Kilogramm schwere Polizist ein.

Zeuge: Angeklagter hat sich gewehrt

Ein Passant, der zumindest das Ende der Amtshandlung mitbekommen hatte und seiner Darstellung zufolge von den Beamten gebeten worden war, ihnen bei der Festnahme zu helfen, erklärte als Zeuge, der 47-Jährige habe sich heftig gewehrt. “Er hat nicht geschlagen, er hat sich gewehrt. Er hat sich gegen die Festnahme gewunden, er hat versucht, aus der Umklammerung rauszukommen.” Ob es im Vorfeld seitens des Hundebesitzers zu Beschimpfungen gekommen war und die Beamten tätlich wurden, konnte der Augenzeuge nicht beantworten. Er habe sich da noch “um die Ecke” befunden.

Da sich der zweite Polizist derzeit im Urlaub befindet, musste die Verhandlung erneut vertagt worden. Der Prozess soll am 28. Jänner finalisiert werden. Der Angeklagte bleibt bis dahin in Haft. (APA)

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