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"Fass eahm!": Auseinandersetzung zwischen Hundehalter und Polizisten

Die Auseinandersetzung zwischen den Polizisten und dem Mann endete wüst.
Die Auseinandersetzung zwischen den Polizisten und dem Mann endete wüst. ©APA
Nach einer Auseinandersetzung mit zwei Polizeibeamten in Wien-Penzing ist am Mittwoch im Straflandesgericht der Prozess gegen einen 47-jährigen Angestellten eröffnet worden. Der Vorwurf: Versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung.

Der Mann soll einem Polizisten eine Schwellung am rechten Zeigefinger und eine Zerrung des Handgelenks zugefügt haben.

In einem separaten Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft allerdings auch gegen die Beamten ermittelt. Als der mehrfach vorbestrafte 47-Jährige ins Landesgericht eingeliefert wurde, fiel der Richterin bei der U-Haft-Verhängung auf, dass dieser am bzw. unter dem linken Auge starke Blutunterlaufungen aufwies. Wie der in der Baubranche tätige Mann dazu nun in seiner Verhandlung erklärte, habe er im Zuge der Amtshandlung mehrere Faustschläge erhalten. Darüber hinaus hätte ihm ein Uniformierter “mindestens sechs Mal” gegen den Kopf getreten, nachdem man ihn bereits zu Boden gebracht hatte: “Der hat so fest zugetreten, dass ich bewusstlos war. Wie ich wieder zu mir gekommen bin, bin ich mit Handschellen am Straßengeländer gehängt.”

Hund ohne Leine oder Beißkorb

Der 47-Jährige war am 25. November 2014 nach Arbeitsschluss mit seinem Hund nach Hause gelaufen. Der Labradoodle – eine Kreuzung zwischen Labrador, Retriever und Großpudel – war weder angeleint noch mit einem Beißkorb ausgestattet, was die Aufmerksamkeit einer Funkstreifen-Besatzung erregte. Versuche, den Hundehalter deswegen zur Rede zu stellen schlugen fehl – der Mann ignorierte die Zurufe aus dem Polizeiauto und lief einfach weiter.

In einer Sackgasse überholte ihn schließlich das Polizeiauto, um sich wenige Meter vor ihm einzubremsen. Die Uniformierten stiegen aus und forderten den Mann zum Stehenbleiben auf. Dieser rief darauf seinem Hund “Fass eahm!” zu und beschimpfte die Beamten (“Oaschkiberer”). Der Labradoodle reagierte nicht, dafür die Polizisten: Diese hätten ihn “von hinten niedergeschlagen”, erzählte der 47-Jährige Richterin Claudia Moravec-Loidolt. Während sich der eine auf seine Brust setzte und mit den Knien schließlich seine Hände fixierte, hätte der andere nach ihm getreten. Er selbst sei aber “teilschuldig”, räumte der Angeklagte ein. Er habe am Boden auf dem Rücken liegend “hing’haut und hintreten. Und g’schimpft hab i a”. Er habe durchaus “wild um mich geschlagen”, aber keine Verletzungsabsicht gehabt: “I wollt nur, dass er mi freigibt.”

Angeklagter bekennt sich schuldig

Verteidigerin Irene Pfeifer erschien das Geständnis ihres Mandanten fragwürdig: “Der sitzt da, als ob er zum Schafott gehen würde.” Bei der Verantwortung des Angeklagten sei ihr unklar, weshalb dieser sich schuldig bekenne. “Was soll i machen? Wenn i stehen blieben wär’, wär’ nix passiert”, bemerkte darauf der 47-Jährige.

Die beiden Beamten kamen ihrer Zeugenladung nicht nach. Der eine befindet sich derzeit auf Kur, der andere im Urlaub. Der Hundehalter sitzt demgegenüber seit dem Vorfall und damit immerhin seit knapp eineinhalb Monaten in U-Haft. Die Richterin diktierte am Ende der Verhandlung ins Protokoll, der Angeklagte weise “eine vom Richtertisch aus ersichtliche einen bis eineinhalb Zentimeter lange Narbe am linken Auge auf”.

“Absolute Notwehrsituation”

Laut dem im Akt befindlichen Polizeibericht war aus Sicht der Beamten eine “absolute Notwehrsituation” gegeben. Der 47-Jährige soll den Polizisten demnach äußerst aggressiv gegenüber getreten sein. Zur Abwehr eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs habe es eines Faustschlags bedurft, der im Polizeibericht als “Notwehrschlag” bezeichnet wird. Dieser habe aber “zu wenig Wirkung” gehabt. Der Mann habe nämlich neuerlich versucht, auf die Beamten loszugehen, weshalb es eines “geraden Fußtritts mit dem rechten Bein” bedurft hätte.

Am 19. Jänner wird in dieser Sache weiterverhandelt. Der 47-Jährige bleibt bis dahin in U-Haft. Der Beamte, den er verletzt haben soll, hat sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen. Seiner Darstellung zufolge war er infolge seiner ramponierten Hand zwei Wochen lang dienstunfähig. Dafür verlangt er 3.000 Euro an Verdienstentgang und Schmerzengeld.

(APA)

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