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Handel: "3 G"-Mitarbeiter sollen ohne Maske arbeiten dürfen

Mitarbeiter im Handel müssen weiterhin Maske tragen.
Mitarbeiter im Handel müssen weiterhin Maske tragen. ©APA
Spätestens mit 22. Juli, wenn Tragepflicht für Non-Food-Kunden fällt, sollen laut Gewerkschaft auch "3G"-Mitarbeiter im Handel ohne Maske arbeiten dürfen. Zudem soll die Zeit der Coronatests weiterhin Teil der Arbeitszeit bleiben.

Der heimische Handel will, dass jene der mehr als 600.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die geimpft, getestet oder genesen sind, spätestens ab 22. Juli von der Corona-Maskenpflicht befreit werden. Dann soll ja die Maskenpflicht für die Kunden im Non-Food-Handel fallen. Es müssten auch die Beschäftigten angesichts der hochsommerlichen Temperaturen von den FFP2-Masken oder dem Mund-Nasen-Schutz (MNS) entlastet werden, forderte der Handelsverband am Dienstag.

Gewerkschaft fordert Abschaffung der Maskenpflicht

Immer mehr Beschäftigte kämen durch die Masken an ihre Belastungsgrenze, viele würden über Atemprobleme und Erschöpfungserscheinungen klagen. Deshalb empfehle man wie die Gewerkschaft, die Beschäftigten spätestens ab Donnerstag kommender Woche und solange dies virologisch vertretbar sei, von der Maskenpflicht zu befreien.

Mit den bisher bekannten Maßnahmen werde sich eine weitere Corona-Infektionswelle im Herbst nicht verhindern lassen, meinte Verbandsgeschäftsführer Rainer Will. Deshalb sollten, um die Durchimpfungsrate zu erhöhen, 50-Euro-Gutscheine an alle Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich ausgegeben werden, die sich gegen Corona impfen lassen. Jede Lockdown-Woche würde den Staatshaushalt rund 2,5 Mrd. Euro kosten, diese Gutscheine maximal 395 Mio. Euro.

Testen während der Arbeitszeit muss möglich bleiben

Die Gewerkschaft forderte am Dienstag, das Testen müsse im Handel weiterhin in der Arbeitszeit möglich bleiben. Die GPA kritisierte, dass zwei große Einzelhandelsketten angekündigt hätten, Corona-Testungen künftig nicht mehr als Arbeitszeit zu werten. "Das ist das Gegenteil von Verantwortung", meinte Handels-KV-Verhandlerin Anita Palkovich. Jedenfalls bis zum Ende des Sommers müsse der Test in der Arbeitszeit sichergestellt sein, verlangte sie in einer Aussendung.

(APA/red)

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