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Härtefallfonds soll bis zu 6.000 Euro auszahlen

Kogler und Kurz
Kogler und Kurz ©APA
Die Auszahlungen aus dem "Härtefallfonds" zur Hilfe für Selbstständige und Kleinunternehmer in der Coronakrise sollen kommende Woche starten.
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Anträge bei der Wirtschaftskammer werden laut Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) ab Freitag möglich sein. Ausgezahlt werden maximal 6.000 Euro, wie Kogler bei einer Pressekonferenz mit Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Donnerstag sagte.

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Kurz kündigte außerdem an, dass die Regierung neben den Corona-Bonuszahlungen für Supermarktmitarbeiterinnen auch Boni für andere Berufsgruppen wie etwa Polizisten steuerfrei stellen möchte. An die Bevölkerung appellierte Kurz, durchzuhalten und Beschwichtigungsversuchen keinen Glauben zu schenken: "Die Lage ist ernst und sie ist weiterhin ernst."

Fonds für Kleinunternehmer

Der mit einer Mrd. Euro dotierte Härtefallfonds ist Teil des von Regierung und Parlament geschnürten 38 Mrd. Euro-Hilfspakets.

Von diesem Fonds sollen Kleinunternehmer mit maximal neun Mitarbeitern sowie Selbstständige, freie Dienstnehmer und Einpersonenunternehmer profitieren. In einer ersten Phase sollen daraus bis zu 1.000 Euro ausgezahlt werden, in der zweiten Phase bis zu 2.000 Euro monatlich für maximal drei Monate.

Erstauszahlungen ab Freitag

Erstauszahlungen werden laut Kogler ab Freitag erfolgen, weitere dann kommende Woche. Der größere Nothilfefonds - hier geht es um bis zu 15 Mrd. Euro - soll dann eine Mischung aus Krediten und Zuschüssen bereitstellen, um Liquidität in Unternehmen zu sichern. Die Regierung wolle damit den "Wiederaufbau im Wirtschaftssystem" erleichtern, so Kogler.

Die Richtlinie für den Härtefallfonds

Neue Selbstständige, freie Dienstnehmer, Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmer mit bis zu neun Mitarbeitern erhalten aus dem mit einer Milliarde Euro dotierten Härtefallfonds eine "Soforthilfe" von bis zu 1.000 Euro. Anträge dafür sollen ab Freitagnachmittag bei der Wirtschaftskammer möglich sein. In weiterer Folge sind bis zu 6.000 Euro Unterstützung möglich.

Bei einem bisherigen Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro im Jahr beträgt der Erst-Zuschuss 500 Euro, darüber sind es 1.000 Euro, heißt es in der achtseitigen Richtlinie. In einer zweiten Phase sollen dann für maximal drei Monate bis zu 2.000 Euro monatlich ausgezahlt werden. In Summe sind es also bis zu 6.000 Euro. Die weiteren Details zu dieser zweiten Phase sind aber noch unklar.

Grundsätzlich gibt es für die Hilfen eine Ober- und eine Untergrenze: Wer mehr als rund 60.000 Euro jährlich (80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage) oder im Jahr weniger als rund 5.500 Euro (jährliche Geringfügigkeitsgrenze) verdient, hat keinen Anspruch. Ebenfalls keinen Anspruch hat, wer Nebeneinkünfte (im Sinne des § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes) über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (460,66 Euro) bezieht. Wer etwa eine Wohnung vermietet, könnte deshalb aus der Förderung herausfallen.

Anträge für den Härtefallfonds sind "vorbehaltlich der budgetären Bedeckung" bis zum 31.12.2020 möglich. Das Ansuchen erfolgt online über ein Formular der Wirtschaftskammer. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht. Bei Ablehnung muss die Wirtschaftskammer die Gründe schriftlich bekannt geben. Teil des Antrags ist auch eine eidesstattliche Erklärung. Falschangaben haben strafrechtliche Folgen.

Gegenstand der Förderung ist "der teilweise Ersatz von entgangenen Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und aus Gewerbebetrieben, die durch die Auswirkungen der COVID-19-Krise wirtschaftlich signifikant betroffen sind", wie es in der Richtlinie heißt. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Ein Wechsel in den mit 15 Mrd. Euro dotierten Nothilfefonds ist möglich. Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird dann dort angerechnet. Die zusätzliche Inanspruchnahme staatlicher Garantien ist erlaubt.

Als Förderungswerber zugelassen wird, wer eine Kennzahl des Unternehmensregisters (KUR) oder eine Steuernummer in Österreich hat. Weiters muss die Gewerbeberechtigung bis 31.12.2019 eingetragen worden sein bzw. die unternehmerische Tätigkeit vor diesem Stichtag aufgenommen worden sein. Der Sitz oder die Betriebsstätte muss in Österreich sein. Der Förderwerber muss darüber hinaus "von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen" sein. Das bedeutet, er ist:

  • nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder
  • von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 betroffen oder
  • hat einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres.

Non-profit Organisationen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind von der Richtlinie nicht umfasst. Da werde es eigene Richtlinien geben, hieß es zur APA.

Österreich gegen Einführung von "Corona-Bonds"

Zudem hat sich Österreich im Vorfeld des EU-Video-Gipfels am Donnerstag gegen die Einführung von "Corona-Bonds" zur Vergemeinschaftung der Schulden der EU-Länder ausgesprochen. "Eine generelle Vergemeinschaftung von Schulden lehnen wir ab", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP).

Dies sei ein "altes System", das sich bereits in der Vergangenheit nicht durchgesetzt habe. Kurz befürwortete, dass schnell allen geholfen werde, die dies benötigten. Der Euro-Rettungsschirm (ESM) gehört ihmzufolge zu den "sehr guten Instrumenten" dafür.

Regierungschefs beraten Maßnahmen

Die Europäischen Staats- und Regierungschefs beraten ab 16.00 Uhr in einer Videokonfrenz über Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus und die wirtschaftlichen Folgen der Krise. Neun EU-Länder, allen voran Italien und Frankreich, hatten am Mittwoch in Anlehnung an die Eurobonds die Einführung von "Corona-Bonds" vorgeschlagen, also gemeinschaftliche Anleihen. Dem Vernehmen nach ist eine Einigung darauf nicht zu erwarten, mehrere EU-Länder, darunter Deutschland, lehnen "Corona-Bonds" ab.

Der EU-Gipfel soll laut Entwurfstext unterstreichen, dass die EU-Staaten vor allem Firmen im Gesundheitsbereich, der Infrastruktur und andere als strategisch erachtete Unternehmen vor Übernahmen schützen sollen. Auch soll die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien beschlossen werden.

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(APA)

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