8.800 Privatzimmervermieter und rund 2.600 Bauernhöfe, in Summe also 11.400 Betriebe, können den Zuschuss von bis zu 6.000 Euro für drei Monate beantragen, teilte das Landwirtschafts- und Tourismusministerium mit.
Vorwiegend Familienbetriebe und private Gästezimmer
Bei den Privatzimmervermietern gehe es vorwiegend um Familienbetriebe mit privaten Gästezimmern im eigenen Haushalt mit höchstens 10 Betten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch diese Vermieter unterliegen dem bundesweiten Betretungsverbot für Beherbergungsbetriebe und sind mit enormen Buchungsrückgängen und Stornierungen konfrontiert, so das Ministerium. Bei einem Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent können sie einen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro monatlich für drei Monate, maximal 6.000 Euro, erhalten.
Anträge ab 16. April
Für Privatzimmervermieter und landwirtschaftliche Betriebe (inkl. Urlaub am Bauernhof) werde eine Richtlinie vom Landwirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Finanzministerium erarbeitet. Die Abwicklung erfolge über die Agrarmarkt Austria. Auf www.eama.at können betroffene Betriebe frühestens ab 16. April ihre Anträge einbringen, so das Ministerium.
(APA/Red)