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Gutscheine und Anzahlungen: Was Kunden nach der Kika/Leiner-Pleite erwartet

Kika/Leiner Insolvenz: Konsequenzen für Kunden und Mitarbeiter
Kika/Leiner Insolvenz: Konsequenzen für Kunden und Mitarbeiter ©APA
Die Insolvenz der Möbelkette Kika/Leiner bedeutet nicht nur das Ende von 17 Filialen, sondern auch gravierende Folgen für 1350 Mitarbeiter und zahlreiche Kunden. Was Sie jetzt wissen müssen.
"So eine Menschlichkeit findest du bei anderen Firmen nicht"

Die Möbelkette Kika/Leiner steht vor dem endgültigen Aus. Der zweite Sanierungsversuch scheiterte aufgrund fehlender Investoren, wie die Kreditschutzverbände am Mittwoch mitteilten. Ab sofort wird ein Abverkauf mit 30 Prozent Rabatt auf lagernde Artikel gestartet, bevor die letzten 17 Filialen schließen. Rund 1350 Beschäftigte verlieren dadurch ihre Arbeitsplätze. Auch die zugehörigen Gastronomiegesellschaften Leiki Gastro Alpha und Leiki Gastro Beta mussten ihre Sanierungspläne aufgeben.

Gutscheine und Forderungen: So gehen Kunden leer aus

Kunden, die noch über Gutscheine verfügen, müssen sich auf Verluste einstellen. Laut Jurist Maximilian Eder vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) können diese Gutscheine nur als Insolvenzforderung angemeldet werden. Hierfür fällt eine Gebühr von 25 Euro an. Forderungen müssen bis spätestens 10. Jänner 2025 eingebracht werden. Wie viel Geld Gutscheinbesitzer zurückbekommen, hängt vom Ausgang der Abwicklung ab. Die Quote beträgt bei einem Konkurs meist nur einen geringen Prozentsatz des Gutscheinwerts. Wie viele Gutscheine noch nicht eingelöst wurden und die Höhe der gesamten Kunden-Anzahlungen bezifferte die Möbelkette bisher nicht.

Anzahlungen: Hoffnung auf Erfüllung gering

Laut Masseverwalter Volker Leitner gibt es "eine große Anzahl" an geschädigten Kunden, deren Anzahlung, etwa für eine Küche, aufgrund von Insolvenzbestimmungen nicht rücküberwiesen werden dürfen. Es gebe "viele Härtefälle". "Leider sieht das Insolvenzrecht dafür keine Ausnahmen oder Spielräume vor", so Leitner.

Der Kika/Leiner-Insolvenzverwalter prüft derzeit noch, welche Kundenaufträge entsprechend den insolvenzrechtlichen Bestimmungen erfüllt werden dürfen. Diese Prüfung soll Ende dieser Woche "zum großen Teil" abgeschlossen sein. Für einen Teil der Anzahlungen bestehe "aufgrund ordnungsgemäß abgeschlossener Anzahlungsgarantien ein Aussonderungsrecht", erklärte Leitner am Mittwoch in einer Stellungnahme.

Die Möbel-Anzahlungen basieren auf einem Kaufvertrag. Der Masseverwalter könnte in die vor Insolvenzeröffnung geschlossenen Verträge eintreten und die Kunden würden die bestellte Ware dann bei Zahlung der kompletten Rechnung auch von Kika/Leiner geliefert bekommen. "Es wird in vielen Fällen wohl dazu kommen, dass der Insolvenzverwalter nicht in diese Verträge eintritt und dann sind die geleisteten Anzahlungen in aller Regel leider nur als Insolvenzforderungen anzumelden im Insolvenzverfahren", sagte Maximilian Eder vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Donnerstag im Ö1-"Morgenjournal" des ORF-Radio.

Informationen für Kunden folgen

Der Insolvenzverwalter Volker Leitner kündigte an, bis Montag, den 9. Dezember, Kunden schriftlich über den Status ihrer Bestellungen zu informieren. Sollte ein Aussonderungsrecht für Anzahlungen bestehen, werden Betroffene entsprechend informiert. Andernfalls müssen diese auf die Entscheidung des Insolvenzverfahrens warten.

Fakten im Überblick

  • 1350 Mitarbeiter verlieren ihren Job.
  • 17 Filialen schließen nach dem Abverkauf.
  • Gutscheine: Können nur gegen Gebühr als Insolvenzforderung angemeldet werden.
  • Anzahlungen: Mögliche Rückzahlungen in niedrigen Quoten.
  • Kundenschreiben: Informationen folgen bis 9. Dezember 2024.

(VOL.AT)

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