Auch das Oberlandesgericht (OLG) in Innsbruck entscheidet im Sinne der Gemeinde und der Austria und gibt der Berufung durch die Nachbarin keine Folge.
Nach dem positiven Gerichtsurteil im Mai dieses Jahres am Landesgericht Feldkirch wurde von Seiten der Anrainerin Berufung am Oberlandesgericht in Innsbruck eingelegt. Am Freitag ist das Urteil hierzu ergangen – der Berufung wird keine Folge gegeben. Das Oberlandesgericht bestätigt damit, dass das Erstgericht alles zutreffend herausgearbeitet und rechtlich richtig beurteilt hatte.
Es liegen keine Verfahrensmängel vor
Die Klägerin hatte auf Verfahrensmängel plädiert, die aber nicht vorliegen würden. Das OLG verwies außerdem auf die bereits vorliegenden Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) und folgt der Ansicht, dass die Klägerin für ein paar Stunden pro Jahr ihre Rollläden und Jalousien schließen könnte.
Lustenauer fühlen sich bestätigt
Vorstandssprecher Bernd Bösch zeigte sich äußert zufrieden mit dem Urteil: „Natürlich ist das Urteil eine weitere Bestätigung für unser Bestreben. Wir wollen aber, dass am Ende alle mit dem neuen Stadion leben können.
Mit den geplanten Maßnahmen können wir für alle eine Verbesserung erreichen."
Bösch signalisiert Gesprächsbereitschaft gegenüber der Anrainerin: "Wir wollen keinen weiteren Konflikt, wir wollen miteinander an einem Tisch eine Lösung erarbeiten“.
(Red.)