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Grüner Pass: Lösung für Genesene mit einer Impfung

Bereits Genesene und Geimpfte sollen im Grünen Pass richtig angezeigt werden.
Bereits Genesene und Geimpfte sollen im Grünen Pass richtig angezeigt werden. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Bis Mitte August soll es auch eine Lösung im Grünen Pass für jene Personen geben, die nach einer Infektion nur einmal geimpft werden mussten. Bisher gab der Grüne Pass bei ihnen eine fehlende Impfung an.

Für jene Corona-Betroffenen in Österreich, die nach einer Covid-Erkrankung genesen und nur einmal geimpft sind, wird es ab 15. August eine Lösung für den "Grünen Pass" geben. Während in den Impfzertifikaten bei zweimal Geimpften "2/2" steht, ist bei Genesenen mit einer Impfung bisher der Vermerk "1/2" zu finden. Ab Mitte August wird diese Bezeichnung bei Genesenen dann "1/1" lauten, sagte Franz Leisch, der Geschäftsführer der ELGA GmbH, im Ö1-"Morgenjournal" am Dienstag.

Lösung im Grünen Pass bis 15. August

"Damit gilt auch jemand der genesen ist und nur einmal geimpft ist - entsprechend den Empfehlungen des nationalen Impfgremiums - als vollständig geimpft", so Leisch im ORF-Radio. Spätestens mit dem 15. August soll es dann diese Zertifikate geben, denn ab dann reiche eine Impfung nicht mehr für die 3G-Regelung aus, sofern man nicht mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft ist - oder eben genesen und einmal geimpft ist.

Die neuen EU-konformen Impfzertifikate für geimpfte Genesene werden bis spätestens 15. August automatisch erstellt und über gesundheit.gv.at zur Verfügung gestellt, hieß es auf Nachfrage aus dem Gesundheitsressort zur APA. Betroffene können sich dann ihr neues Impfzertifikat mit der Information "Dosis 1/1" herunterladen oder dies in den dazu befugten Stellen ausdrucken lassen. Personen, die eine Corona-Schutzimpfung mit Johnson & Johnson erhalten haben, müssen sich ihr Impfzertifikat nicht neu herunterladen.

Impfzertifikate werden von anderen EU-Staaten vielleicht nicht anerkannt

Genesene, die bisher völlig ungeimpft sind, erhalten weiterhin ein EU-konformes Genesungszertifikat über gesundheit.gv.at zur Verfügung gestellt. Das Genesungszertifikat gilt sechs Monate lang - frühestens vom 11. Tag nach der ersten molekularbiologisch bestätigten Infektion (mittels PCR-Test) eines Krankheitsfalles bis zu 180 Tage danach. In Österreich gelten alternativ bzw. zusätzlich die bereits bestehenden Genesungsnachweise: Ein Absonderungsbescheid (6 Monate), eine ärztliche Bestätigung (6 Monate) sowie ein Nachweis neutralisierender Antikörper (3 Monate).

Das Sozialministerium wies gegenüber der APA darauf hin, dass nicht garantiert werden kann, dass die neuen EU-konformen Impfzertifikate von genesenen Personen mit nur einer Teilimpfung bei der Einreise in andere EU-Mitgliedstaaten akzeptiert werden. Reisende Personen sollten sich vor der Einreise "hinreichend" über die Einreisemodalitäten informieren. Sofern EU-konforme Impfzertifikate bei der Einreise in einen anderen EU-Mitgliedstaat nicht akzeptiert werden, kann in den meisten Fällen alternativ ein Testzertifikat/Testnachweis vorgezeigt werden. Weitere Informationen erhält man online unter www.reopen-eu.eu sowie auf der Website des Außenministeriums (https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation) zur Verfügung.

(APA/red)

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