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Grüner Pass ab 15. August nur noch für Vollimmunisierte

Für den Grünen Pass muss man ab 15. August doppelt geimpft sein.
Für den Grünen Pass muss man ab 15. August doppelt geimpft sein. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Genesene mit nur einer Impfung gelten ab 15. August im Grünen Pass als vollständig immunisiert. Wer nicht genesen ist, braucht mindestens zwei Impfungen für den Grünen Pass - außer bei Johnson&Johnson.
Lösung für Genesene mit einer Impfung

Ab 15. August bekommen Geimpfte nur dann den "Grünen Pass", wenn sie eine volle Immunisierung nachweisen können. Bei den meisten Impfstoffen sind dafür zwei Stiche notwendig. Bei Genesenen reicht zwar bereits eine Impfung, auf ihrem Zertifikat stand bisher jedoch der Vermerk "1/2". Das wurde nun geändert. Mit dem Verweis "1/1" werden jetzt auch jene derzeit 130.000 Personen, die eine Corona-Infektion hatten und einmal geimpft wurden, als vollimmunisiert ausgewiesen.

Nicht-Genesene müssen vollständig geimpft sein

Damit folgt das Ministerium der Empfehlung des nationalen Impfgremiums. Bei Nicht-Genesenen reicht es ab 15. August für den "Grünen Pass" hingegen nicht mehr, nur einmal geimpft zu sein. Ausnahmen gelten für jene, die mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson & Johnson immunisiert wurden. Die neuen EU-konformen Impfzertifikate für geimpfte Genesene werden automatisch erstellt und über gesundheit.gv.at zur Verfügung gestellt.

140.000 Personen trotz Genesung zweimal geimpft

Möglich wurde der neue Nachweis durch die per Gesetzesänderung von Ende Juli ermöglichte Verknüpfung des E-Impfpasses mit dem Epidemiologischen Meldesystem (EMS). Insgesamt wurden 267.826 neue Zertifikate für Personen ausgestellt, die genesen und geimpft sind. Davon wurden 140.000 Personen trotz Genesung bereits zwei Mal geimpft, etwa weil diese bereits sehr lange zurücklag oder sie den Nachweis von zwei Stichen etwa für den internationalen Reiseverkehr benötigt haben.

(APA/Red)

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