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Großmutter in NÖ getötet: Haft und Einweisung

Der 29-Jährige soll seine Großmutter in Niederösterreich getötet haben.
Der 29-Jährige soll seine Großmutter in Niederösterreich getötet haben. ©APA
Der Prozess gegen einen 29-Jährigen, der im März seine Großmutter in ihrem Haus im Bezirk Neunkirchen getötet haben soll, endete am Dienstagnachmittag mit einem Schuldspruch. Der Mann fasst am Landesgericht Wiener Neustadt eine Haftstrafe von 20 Jahren aus. Außerdem wird er in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht. Das Urteil ist rechtskräftig.
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Enkel war zurechnungsfähig
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Enkel festgenommen

Die Geschworenen bejahten die Hauptfrage nach Mord einstimmig. Ebenfalls im Verhältnis acht zu null votierten die Laienrichter gegen die Unzurechnungsfähigkeit. Für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch sei das Gutachten des Sachverständigen entscheidend gewesen, betonte der vorsitzende Richter Hans Barwitzius. Die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit, der bisher ordentliche Lebenswandel sowie die Tatsache, dass es teilweise beim Versuch geblieben sei, hätten sich strafmildernd ausgewirkt. Erschwerend wurden laut Barwitzius unter anderem "die Brutalität der Tatbegehung" und "die Gebrechlichkeit des Opfers" gewertet.

(APA/Red.)

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