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Milde Strafe für Raub in Tabledance-Lokal

Feldkirch: Eine teilbedingte Haftstrafe von vier Jahren fasste heute ein 30-jähriger Grieche aus.
Feldkirch: Eine teilbedingte Haftstrafe von vier Jahren fasste heute ein 30-jähriger Grieche aus. ©VOL.at/Schmidt
Feldkirch, Riezlern - Ein 30-jähriger Grieche ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen schweren Raubes, Diebstahls und Sachbeschädigung zu einer teilbedingten Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden.
Schwerer Raub in Tabledance-Lokal

Der Mann hatte im Herbst 2011 den Wirt eines Tabledance-Lokals bei einem Streit um die Getränkerechnung mit einer abgeschlagenen Bierflasche bedroht und beraubt. Das milde Urteil – die Mindeststrafe für schweren Raub liegt bei fünf Jahren Haft – ist nicht rechtskräftig.

Hintergrund: Schwerer Raub in Tabledance-Lokal

Der Angeklagte besuchte im September des Vorjahres mit zwei Freunden einen Nachtclub in Riezlern. Der Mann bestellte Sekt für die Tänzerinnen und Wodka für sich und seine Begleiter. Kurz bevor der Lokalbetreiber zur Sperrstunde schließen wollte, entbrannte ein Streit. Der Gast fühlte sich zum einen zum Verlassen des Lokals gedrängt, zum anderen beschwerte er sich, dass einiges von dem bestellten Alkohol verschüttet worden sei. Von seinen bezahlten 700 Euro wollte er daher 350 Euro zurück.Als der Wirt sich weigerte, begann der Gast zu randalieren. Der 30-Jährige griff sich ein abgeschlagenes Bierglas und hielt dieses dem Barbetreiber an den Hals. Das bedrohte Opfer holte in der Folge das geforderte Geld aus dem Tresor. Der Grieche verließ das Lokal, er wurde kurz darauf festgenommen.

“Außerordentlichen Strafmilderung”

Zur Tat zeigte er sich vor Gericht geständig. Das bescherte ihm neben seiner Unbescholtenheit, der vollständigen Schadenswiedergutmachung und der eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit den Bonus der “außerordentlichen Strafmilderung”. Der Schöffensenat unterschritt nämlich aufgrund dieser besonderen Umstände die gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe von fünf Jahren Haft und verhängte nur viereinhalb Jahre. Davon wurden eineinhalb Jahre unbedingt ausgesprochen, drei wurden auf Bewährung nachgesehen.

(APA)

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