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Grenzkontrollen: 1.419 Personen an Einreise gehindert

Seit Mitternacht sind die Grenzkontrollen in Gange.
Seit Mitternacht sind die Grenzkontrollen in Gange. ©APA/ORF KÄRNTEN
Österreich startete seine Grenzkontrollen im Zuge der Maßnahmenverschärfung über die Weihnachtsfeiertage. Am Samstag wurden knapp 57.000 Personen überprüft, bei knapp 1.500 wurde die Einreise verweigert.
Außnahmen bei Einreisen

Seit Samstag, 00.00 Uhr, werden in Österreich zur Eindämmung des Coronavirus verstärkte Grenzkontrollen bei der Einreise nach Österreich durchgeführt. Am Samstag wurden insgesamt 57.351 Personen kontrolliert und 1.419 davon die Einreise verweigert, teilte das Innenministerium am Sonntag in einer Aussendung mit. Das waren jeweils deutliche Steigerungen zum Vortag. Am Freitag war nur 14 Personen die Einreise aufgrund der Covid-19-Einreiseverordnung verweigert worden.

Freitesten nach fünf Tagen möglich

Auch bei der Anordnung zur Heimquarantäne gab es ein großes Plus. Wurden am Freitag noch 250 Formblätter ausgefolgt, waren es am Samstag 1.355. Die betroffenen Personen müssen sich in zehntägige Quarantäne begeben, aus der nach fünf Tagen ein Freitesten möglich ist, erinnerte das Innenministerium zu der seit diesem Wochenende geltenden verschärften Einreiseregelung. Diese wird verstärkt durch die Exekutive in Zusammenarbeit mit dem Bundesheer an den Grenzübergängen kontrolliert.

"Österreichs Polizei steht auch weiterhin den Gesundheitsbehörden wie in den vergangenen Monaten unterstützend zur Seite. Kontrollen an den Grenzen sind eine von vielen Maßnahmen, um die Pandemie einzudämmen", sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) laut der Aussendung.

218 frisch ausgebildete Polizisten im Grenzeinsatz

Um über die Weihnachtsfeiertage ausreichend Beamte zur Verfügung zu haben, wurden 218 Exekutivbedienstete unmittelbar nach Abschluss ihrer Ausbildung am Bildungszentrum St. Pölten verschiedenen Grenzdienststellen zugewiesen. Außerdem stehen auch die Bediensteten der Fremden- und Grenzpolizeilichen Einheit PUMA zur Verfügung. Sollte dies nicht ausreichen, so können die Landespolizeidirektionen auch auf Bezirkskräfte zurückzugreifen, hieß es. "Die sicherheitspolizeiliche Grundversorgung wird dadurch nicht beeinträchtigt", betonte Nehammer.

(APA/Red)

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