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Gewalt im Klassenzimmer: Nur 200 Sozialarbeiter für eine Million Schüler

Sozialarbeiter für Schulklassen sind schwer zu finden - nur 200 gibt es in Österreich.
Sozialarbeiter für Schulklassen sind schwer zu finden - nur 200 gibt es in Österreich. ©pixabay.com
Nach den Gewaltvideos in der HTL in Wien-Ottakring wird der Ruf nach Sozialarbeitern in Schulen laut. Diese sind spärlich gesät, bei vielen offenen Stellen sei qualifiziertes Personal Mangelware.
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Geht es um Gewalt an Schulen, ist die Forderung nach mehr Schulsozialarbeitern nicht weit. Derzeit kommen in Österreich nur rund 200 auf die mehr als 1,1 Millionen Schüler. Die meisten werden von den Ländern finanziert. Als Folge der Flüchtlingsbewegung gibt es seit 2017 zwar auch Personal vom Bund, allerdings nur befristet. Nun wird an einem Nachfolgemodell gearbeitet.

Das mögliche Aufgabenspektrum von Schulsozialarbeitern ist breit: Neben Gesprächen mit den einzelnen Kindern und Jugendlichen beraten sie Lehrer bei Problemen mit undisziplinierten Schülern, Gewalt oder Mobbing im Klassenzimmer, sie vermitteln bei Streitigkeiten zwischen Schülergruppen und tauschen sich mit Polizeikontaktbeamten und dem Jugendamt aus. Eltern bieten Schulsozialarbeiter Hilfe in Erziehungsfragen und vermitteln sie bei finanziellen Notlagen an andere Behörden und Sozialeinrichtungen. Und sie beraten Schuldirektoren nicht nur bei Konflikten mit Schülern, sondern auch Lehrern. Daneben arbeiten sie noch mit Lehrern und Schülern zur Gewaltprävention.

Ein Schulsozialarbeiter pro 7.000 Schüler

In der Praxis sind Schulsozialarbeiter allerdings oft vor allem mit dem Abarbeiten von Krisenfällen beschäftigt, sind sie doch in der Regel gleich für mehrere Standorte zuständig. Rein rechnerisch kommt ein Schulsozialarbeiter auf 7.000 Schüler, wobei diese allerdings fast ausschließlich an Pflichtschulen (Volksschule, Neue Mittelschule) eingesetzt werden.

In den österreichischen Schulgesetzen kommt Schulsozialarbeit nicht vor. Rechtlich fällt sie in den Bereich Kinder- und Jugendhilfe, dementsprechend sind primär die Länder dafür zuständig. Rund 180 Vollzeitstellen werden laut Aufstellung des Bildungsministeriums derzeit von den Ländern finanziert, die in der Regel Vereine mit der Arbeit vor Ort beauftragen. Ausnahmen sind Oberösterreich, wo direkt die Kinder- und Jugendhilfe das Personal stellt, und Wien, wo 27 Sozialarbeiter über Landeslehrerverträge beschäftigt sind und die Kosten damit laut einem Rechnungshofbericht “auf den Bund überwälzt” werden.

Zu den übrigen Bundesländern liegen dem Bund nur Schätzungen vor, die meisten sind es demnach in Oberösterreich und der Steiermark (je rund 40), gefolgt von Tirol (knapp 30), Niederösterreich und Vorarlberg (je rund 20) sowie Kärnten und Salzburg (je rund zehn). Das Burgenland beschäftigt demnach überhaupt keinen Schulsozialarbeiter.

Kein Personal für Schulsozialarbeit vorhanden

Der Bund hat nach der Zunahme von Flüchtlingskindern an Schulen ab 2015 zeitlich befristet zusätzliche Schulsozialarbeiter über den sogenannten Integrationstopf finanziert. 85 Vollzeitstellen sollten ab Jänner 2017 besetzt werden, gelungen ist das dem Trägerverein ÖZPGS allerdings nicht. Laut RH-Bericht wurde 2017 nur für gut die Hälfte der Stellen Personal gefunden, in Wien waren es gar nur 41 Prozent. Laut RH machte es die kurze Vertragsdauer von einem Jahr und die ungewisse Perspektive “schwierig, höchstqualifiziertes Personal zu finden” und längerfristig zu binden. Allerdings konnte durch die entstandenen Reserven die Maßnahme immerhin bis Ende des laufenden Schuljahres verlängert werden.

Für 2019 wurde der Integrationstopf von der ÖVP-FPÖ-Regierung nicht erneuert, die Kritik daran war auch mit Verweis auf den dadurch drohenden Wegfall der Schulsozialarbeiter laut. Das Bildungsministerium hat nun einen Plan vorgelegt, wie die Länder zumindest vorerst einen Teil dieses Personals weiterfinanziert bekommen können: Sie sollen über eine “Personalagentur des Bundes” Schulsozialarbeiter anfordern können, zumindest für die Jahre 2020 bis 2022 würde der Bund hierbei die Hälfte der Personalkosten übernehmen. Der geplante “Probeballon” betrifft nur die Schulsozialarbeit, grundsätzlich soll die Personalagentur aber generell für administratives und sonstiges pädagogisches Personal (u.a. für Mitarbeiter der Schulsekretariate oder Nachmittagsbetreuer) zuständig sein. Die Agentur soll allerdings nur die Kosten für die Organisation und Bereitstellung übernehmen, das Personal müssen die Länder dann selbst finanzieren.

(APA/red)

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