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Geständnis im Wiener Handgranatenmord-Prozess

Die Angeklagten im Handgranatenmord-Prozess am ersten Tag.
Die Angeklagten im Handgranatenmord-Prozess am ersten Tag. ©APA
Der Hauptangeklagte im Handgranatenmord-Prozess hat sich zum Auftakt am Mittwoch eher schweigsam gegeben. Er legte vor dem Wiener Straflandesgericht ein Geständnis ab, war aber zu weiteren Angaben nicht bereit. "Ich bekenne mich schuldig und bleibe bei meinen bisherigen Aussagen", sagte Kristijan H. (35).
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Er habe in einem Schreiben an Gericht und Staatsanwalt – dieses wurde vorerst wider Erwarten nicht öffentlich verlesen – seine “Motive und Beweggründe” dargelegt, so der 35-Jährige. Mehr wolle er nicht mehr sagen, zumal “Drohungen gegen mich in diesem Haus (offenbar gemeint: in der Justizanstalt Josefstadt, Anm.) herangetragen werden”.

Weitere Angeklagte “nicht schuldig”

“Nicht schuldig” bekannten sich demgegenüber die als Beitragstäter mitangeklagte ältere Schwester des Mannes, Renata H. (43), sowie sein Freund Dejan V. (30). Sie hätten “keinen Beitrag geleistet” und nichts von den mörderischen Plänen des ehemaligen Berufsschullehrers gewusst, der zuletzt offiziell im Reinigungsgewerbe tätig war, mit illegalen Diesel-Geschäften aber deutlich besser verdient haben dürfte. Diese waren laut Anklage auch Hintergrund des inkriminierten Doppelmordes, der sich in der Nacht auf den 11. Jänner 2014 in der Odoakergasse in Wien-Ottakring ereignete.

Über die Hintergründe des Handgranatenmords

Kristijan H. hatte mit dem Salzburger Transportunternehmer Zlatko N. (45) und dem zeitweise von ihm als Fahrer beschäftigten Horst Waldemar W. (57) einträgliche Geschäfte mit nach Österreich importiertem Diesel gemacht. Sie verkauften den Treibstoff ohne Abfuhr der Mineralölsteuer im Sommer 2013 direkt an Tankstellen und verdienten damit innerhalb weniger Wochen 800.000 Euro. Dann kam es allerdings zu Komplikationen. Die Partner des 35-Jährigen fühlten sich bei der Aufteilung des Gewinns betrogen, forderten mehr Geld und bedrohten diesen. Außerdem tauchte der als “Strohmann” eingesetzte Horst Waldemar W. – er fungierte zum Schein als Geschäftsführer einer eigens gegründeten Gesellschaft – entgegen des ursprünglichen Tatplans nicht unter, sondern blieb in Österreich. Kristijan H. befürchtete daher, die Finanz werde ihm auf die Schliche kommen.

Geständnis nach der Festnahme

In dieser Situation habe er im Dezember 2013 beschlossen, die beiden zu töten, wie der 35-Jährige nach seiner Festnahme Anfang April freimütig gestand. Unter der Vorgabe, sie könnten in ein weiteres gewinnbringendes Geschäft einsteigen, lockte er die zwei in eine tödliche Falle. Bei einem nächtlichen Treffen in der Odoakergasse stellte ihnen Kristijan H. seinen Bekannten Dejan V. (30) unter dem Namen “Eddy” als einen vermeintlichen Diesel-Verkäufer vor. Nachdem Zlakto N. 20.000 Euro aus einem mitgebrachten Kuvert entnommen hatte, um in den Besitz des Treibstoffs zu gelangen, setzte sich Kristijan H. in dessen Fahrzeug und gab der Anklage zufolge vom Rücksitz aus einen Schuss in den Kopf und zwei in die Brust des 45-Jährigen ab. Dieser war auf der Stelle tot.

Handgranate ins Auto geworfen

Während Dejan V. auf dem Gehsteig die Banknoten zählte, soll Kristijan H. den Revolver auf Horst Waldemar W. gerichtet haben. Die Waffe hatte allerdings eine Hemmung, worauf er laut Staatsanwalt eine Handgranate an sich nahm, den Sicherungssplint herauszog und dem auf dem Beifahrersitz befindlichen 57-Jährigen vor die Füße warf. Bevor es zur Explosion kam, sprang der 35-Jährige gerade noch rechtzeitig aus dem Fahrzeug.

Die Detonation der Granate hatte keine unmittelbare tödliche Wirkung, obwohl sie W. die linke Hand zur Gänze zerfetzte und Brust-und Bauchhöhle eröffnete. “W. war kurzfristig sogar noch bei Bewusstsein und rief nach Hilfe, ehe er in Ohnmacht fiel”, ist der Anklageschrift zu entnehmen. Der Tod erfolgte erst im Rettungsauto infolge eines Einrisses der Körperhauptschlagader.

Kristjan H.s Komplizen

Neben Kristijan H. wurde auch Dejan V. zur Anklage gebracht, dem angekreidet wird, an der unmittelbaren Tatausführung in Kenntnis des mörderischen Plans beteiligt gewesen zu sein. Außerdem soll er den Revolver sowie eine Rohrbombe besorgt haben, mit der das Verbrechen ursprünglich hätte ausgeführt werden sollen, wovon Kristijan H. dann allerdings nach Recherchen im Internet Abstand nahm, weil er befürchtete, die Explosion könnte Unbeteiligte verletzen.

Renata H. soll in die blutigen Pläne zur Gänze eingeweiht gewesen sein, für Dejan V. ein Hotelzimmer angemietet, ihre eigene Wohnung als Lager für diverse zur Durchführung der Bluttat angeschaffte Utensilien zur Verfügung sowie ihren Bruder und dessen Helfer zum Tatort chauffiert und von dort wieder weggebracht haben. Das stellte die 43-Jährige auf Befragen der Richterin in Abrede: “Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass ich jemanden kenne, der wen umbringt.” (APA)

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