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Geschäftspartner mit fingiertem Ehebruch erpresst: Prozess in Wien

Ein Fall von Erpressung wurde am Mittwoch vor Gericht behandelt.
Ein Fall von Erpressung wurde am Mittwoch vor Gericht behandelt. ©VIENNA.at/ Alexander Blach
Am Mittwoch wurde vor dem Wiener Straflandesgericht ausführlich ein außerehelicher Seitensprung erörtert. Der Anklage zufolge soll ein Ehepaar einen 40-jährigen Mann erpresst haben, nachdem dieser mit der Frau Sex hatte.

Der 40-Jährige war am 13. Jänner 2014 mit einer Flasche Rotwein in die Wohnung des Ehepaars in Wien-Alsergrund gekommen, nachdem die 27-Jährige ihn angerufen und ihm einen “schönen Abend” in Aussicht gestellt hatte, weil ihr Mann erst gegen Mitternacht von der Arbeit heimkommen werde. Da die 27-Jährige den gesamten Besuch mittels ihres Smartphones heimlich aufzeichnete – ein Indiz, dass der 40-Jährige möglicherweise gezielt in eine Falle gelockt wurde -, konnte Richter Christian Gneist den Verlauf des Abends recht gut nachvollziehen.

Fingierter Ehebruch in Wien

Die Ehefrau und der ebenfalls liierte 40-Jährige verfügten sich demnach nach kurzer Zeit ins Badezimmer, nachdem die 27-Jährige laut Tonbandprotokoll die Bemerkung “Wollen wir in die Badewanne? Ich habe die Kerzen angezündet” fallen hatte lassen. Nachdem sich die beiden dort angelangt ihrer Kleider entledigt hatten, trat allerdings der Ehemann auf den Plan, der sich neben der Waschküche im Stiegenhaus auf die Lauer gelegt hatte, um – wie er vor Gericht behauptete – seine Frau des Ehebruchs zu überführen. Er ging auf den 40-Jährigen los, mit dem er ein Fast Food-Geschäft aufmachen hätte wollen, während die Frau – wie auf dem Tonbandmitschnitt zu hören war – schrie: “Ich schwöre, er ist nur zum Baden da!”

Laut Anklage war die ganze Szene inszeniert. Das Ehepaar soll die für den 40-Jährigen mehr als unangenehme Situation ausgenützt haben, indem man ihm drohte, man werde seiner Freundin das mitgeschnittene Material übermitteln und dieser damit seine Untreue beweisen, wenn dieser nicht 40.000 Euro “Schweigegeld” zahle. Der solcherart bedrängte 40-Jährige hatte sich mit den beiden noch am selben Abend in sein Handy-Geschäft begeben und ihnen dort vier Smartphones und 3.000 Euro Bargeld ausgehändigt.

Geschäftspartner bekennen sich nicht schuldig

Das Ehepaar bekannte sich “nicht schuldig”. Der 29 Jahre alte Ehemann behauptete, der Mann habe ihm Geld geschuldet, weil die geplante Geschäftsbeziehung, in die er vorab eine ansehnliche Summe investiert gehabt habe, nicht zustande gekommen war. Im Hinblick darauf weigere er sich daher, diesem die Smartphones zurückzugeben. Von der intimen Beziehung des 40-Jährigen zu seiner Ehefrau habe er nichts geahnt.

Die Frau gab in ihrer Einvernahme zu Protokoll, mit dem an sich anderweitig vergebenen Mann “eine Zeit lang” intim gewesen zu sein. Sie stellte vehement in Abrede, diesem eine Falle gestellt zu haben, konnte allerdings nicht schlüssig erklären, weshalb sie das “Schäferstündchen” mit ihrem Handy dokumentiert hatte.

Prozess wurde vertagt

Der 40-Jährige, dem im Zeugenstand deutlich anzumerken war, wie unangenehm der Gerichtsauftritt für ihn war, versicherte, er habe mit der deutlich jüngeren, attraktiven Frau “nur eine freundschaftliche Beziehung, keine sexuelle” gehabt. Er habe mit ihr bloß Abend essen wollen, “aber dann hat sie gesagt, sie hätte eine Überraschung für mich”.

Die Verhandlung wurde zur weiteren Beweisaufnahme auf den 4. Juli vertagt. Das angeklagte Ehepaar hat sich ungeachtet der strafrechtlichen Verwicklung übrigens nicht getrennt. Auch der 40-Jährige ist noch mit seiner Freundin zusammen, die ihn ins Graue Haus begleitet hatte. (APA)

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