Die römisch-katholische Kirche hat am Dienstag analog mit den Lockerungen der Corona-Maßnahmen die neue Rahmenordnung für Gottesdienste veröffentlicht. Grünes Licht gibt es ab Mittwoch beim liturgischen Gesang sowie beim Chorgesang. Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben aufrecht. Für Taufen und Trauungen werden die bisherigen zahlenmäßigen Beschränkungen aufgehoben.
Bisherige Corona-Maßnahmen bleiben aufrecht
Weil bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen sowie unter freiem Himmel kein Nachweis einer Corona-Impfung, eines negativen Tests oder einer Genesung nötig ist, bleiben die bisherigen Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht aufrecht. Demnach ist beim Gottesdienst weiterhin ein Abstand von mindestens zwei Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten, berichtete "Kathpress". Das Tragen von FFP2-Masken bleibt bei den Gottesdiensten verpflichtend, Desinfektionsmittel muss ausreichend zur Verfügung gestellt werden.
Lockerungen auch bei der Kommunionspendung
Lockerungen gibt es nicht nur beim Gesang. Bei der Kommunionspendung sind die Worte "Der Leib Christi - Amen" nunmehr wieder unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen möglich. Sie können so wie Erstkommunionen und Firmungen im Rahmen der Corona-Regeln für Gottesdienste gefeiert werden, wobei für derartige "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" zusätzlich ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend sind.
(APA/Red)