AA

Gerasdorf: Kopfschuss als Todesursache bestätigt

Die Todesursache nach den tödlichen Schüssen in Gerasdorf.
Die Todesursache nach den tödlichen Schüssen in Gerasdorf. ©APA/MATTHIAS LAUBER
Im Fall der Bluttat in Gerasdorf ist ein Kopfschuss als Todesursache des 43-jährigen Tschetschenen Mamichan U. alias Martin B. bestätigt worden
Kopfgeld auf Mordopfer ausgesetzt
Opfer war "gefährdete Person"
Weitere Festnahme
Gerüchte um Auftragsmord
Mann mit Kopfschuss getötet

Wie Gudrun Bischof von der Staatsanwaltschaft Korneuburg am Donnerstag in einer Pressekonferenz mitteilte, ist der Mann dem vorläufigen Obduktionsergebnis zufolge auch mehrmals am Oberkörper getroffen worden.

Bluttat in Gerasdorf: Tatwaffe wurde noch nicht gefunden

Die genaue Anzahl der Schüsse, die auf den 43-Jährigen abgefeuert wurden, nannte Bischof mit Verweis auf das schriftliche Obduktionsgutachten nicht. Kolportiert wurden bisher fünf. Nach Angaben von Polizeisprecher Chefinspektor Johann Baumschlager wurden am Tatort in Geradorf zwei Faustfeuerwaffen sichergestellt. "Die vermeintliche Tatwaffe wurde bisher nicht aufgefunden", betonte Baumschlager.

Motiv weiter unklar

Großteils unklar blieben weiter die Hintergründe bzw. das Motiv für die Tat. Es hätten Befragungen im Umfeld des Opfers sowie im Umfeld der Beschuldigten stattgefunden, sagte der Polizeisprecher. Der Tatablauf werde immer klarer, aber: "Wir können nicht ausschließen, dass es sich einerseits um einen Auftragsmord handelt, andererseits könnte aber auch ein Streit eskaliert sein", erklärte Baumschlager. Der mutmaßliche Schütze schweige "beharrlich", der zweite Verdächtige, ein 37-Jähriger, habe auch "noch keine Details" genannt. Beide befinden sich in U-Haft, die vorerst bis 20. Juli rechtswirksam ist.

Polizeischutz für Familie des Erschossenen

Die Familie des am Samstag in Gerasdorf (Bezirk Korneuburg) erschossenen Mamichan U. alias Martin B. befindet sich aktuell unter Polizeischutz, wie Johann Baumschlager, der Sprecher der Exekutive, am Donnerstag festhielt. Gefragt nach einer Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden in der gegenständlichen Causa sagte Baumschlager, diese sei "in diesem Fall" selbstverständlich.

Gudrun Bischof von der Staatsanwaltschaft Korneuburg verwies darauf, seitens der Anklagebehörde sei unter anderem die Sicherstellung der beteiligten Fahrzeuge sowie mehrerer Mobiltelefone angeordnet worden. Ein Sachverständiger aus dem Fachgebiet des Schießwesens sei "mit der Rekonstruktion der Schussabgabe" beauftragt worden. Die Frage, ob einer oder beide Verdächtigen auf den 43-Jährigen gefeuert haben, könne erst nach Vorliegen dieser Expertise abschließend geklärt werden. Die vorläufige Haftfrist für die beiden Beschuldigten endet Bischof zufolge am 20. Juli.

Eingegangen wurde im Rahmen der Pressekonferenz in St. Pölten auch auf den Flüchtlingsstatus der in der Causa Beteiligten. Wie zuvor von der APA berichtet, handelt es sich bei Mamichan U. seit seiner Flucht nach Österreich 2007 um einen anerkannten Konventionsflüchtling. Ein Verfahren zur Aberkennung des Asylstatus war im Laufen, der 43-Jährige hatte Rechtsmittel gegen die erstinstanzliche Entscheidung eingelegt.

Auch die beiden Beschuldigten galten als anerkannte Konventionsflüchtlinge, der 37-Jährige laut Baumschlager seit 2003, der 47-Jährige seit 2004. Auch bei ihnen war die Aberkennung des Flüchtlingsstatus im Laufen, wogegen sich die beiden beim Bundesverwaltungsgericht beschwert hatten, sagte der Polizeisprecher.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Gerasdorf: Kopfschuss als Todesursache bestätigt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen