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Geplanter Amoklauf in Mistelbach: Haftstrafe erhöht

Der 18-Jährige wollte am 9. Mai 2018 einen Amoklauf an seiner ehemaligen Schule durchführen.
Der 18-Jährige wollte am 9. Mai 2018 einen Amoklauf an seiner ehemaligen Schule durchführen. ©APA/Georg Hochmuth
Am Oberlandesgericht Wien wurde am Dienstag die Haftstrafe nach einem geplanten Amoklauf in Mistelbach erhöht. Statt sechs Jahren lautet die Strafe nun acht Jahre.
Prozess gestartet
Amoklauf war geplant
Beim Prozessstart
19-Jähriger getroffen
18-Jähriger geständig

Das Oberlandesgericht Wien hat am Dienstag die Haftstrafe nach einem geplanten Amoklauf in Mistelbach von sechs auf acht Jahre erhöht. Der von Rechtsanwalt Werner Tomanek vertretene 18-Jährige war im November in Korneuburg wegen Mordversuchs schuldig gesprochen worden, zudem wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig.

Geplanter Amoklauf in Mistelbach: OLG erhöhte Strafe auf acht Jahre

Der 18-Jährige hatte am 9. Mai 2018 einen Amoklauf an seiner ehemaligen Schule geplant und einen 19-Jährigen mit einer Schrotflinte angeschossen. Der Schüler erlitt schwere Verletzungen. Weil sich die verschossene Patrone nicht aus dem Lauf der Waffe entfernen ließ, hatte der Grundwehrdiener die Tasche samt Schrotflinte weggeworfen und war nach Hause geflüchtet. Noch am selben Tag stellte er sich bei einer Polizeiinspektion in Wien.

Der 18-Jährige war beim Prozess im Vorjahr aufgrund einer kombinierten Persönlichkeitsstörung zusätzlich zur Haftstrafe in eine Anstalt eingewiesen worden. Der Angeklagte hatte das Urteil angenommen, die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel ein. “Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war nicht bekämpft und bleibt daher aufrecht”, hieß es vom Oberlandesgericht nach der Berufungsverhandlung auf Anfrage.

(APA/Red)

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