Ein mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestrafter 25-Jähriger ist am Dienstag am Wiener Landesgericht wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes durch unterlassene Hilfeleistung zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich verfügte ein Schwurgericht die Unterbringung des Mannes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Freundin war schwer verletzt
Der Angeklagte hatte in der Nacht auf den 11. Oktober 2019 seine damalige Freundin zunächst verprügelt und auf besonders brutale und erniedrigende Weise vergewaltigt, wobei er ihr schwere Verletzungen - unter anderem multiple Knochenbrüche - zufügte. Anschließend schleifte er die unbekleidete und bewusstlose Frau auf die Straße und legte sie zwischen geparkten Pkw auf der Fahrbahn ab. Wäre der 26-Jährigen nicht ein Spaziergänger zu Hilfe gekommen, der gegen Mitternacht mit seinem Hund unterwegs war und zufällig die regungslose Frau entdeckte, wäre sie vermutlich an im Mund- und Rachenraum angesammelten Blut erstickt.
Gerichtspsychiater Peter Hofmann riet für den Fall eines Schuldspruchs zur zusätzlichen Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Täter konnte sich an nichts erinnern
Der Angeklagte habe "seit frühester Jugend" Gewalttaten gesetzt. Der nunmehr inkriminierte Zwischenfall - von der Staatsanwaltschaft unter anderem als versuchter Mord durch unterlassene Hilfeleistung qualifiziert - stelle einen "neuen Höhepunkt" dar, sagte der Sachverständige. Dem 25-Jährigen sei eine Persönlichkeit eigen, die befürchten lasse, "dass er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wieder solche Taten begeht".
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Angeklagte den Tod der Frau billigend in Kauf nahm, als er die zu diesem Zeitpunkt bereits Bewusstlose ins Freie trug und hilflos ihrem Schicksal überließ. Der Mann blieb vor einem Schwurgericht (Vorsitz: Olivia-Nina Frigo) bei seiner bisherigen Verantwortung. Er könne sich aufgrund eines vorangegangenen Drogenkonsums nicht mehr an die Vorgänge erinnern.
Das Paar hatte sich ein halbes Jahr vor der Tat bei einer Technoparty kennengelernt. "Ich war wahnsinnig in sie verliebt", behauptete der 25-Jährige. Bereits einen Monat später zog die 26-Jährige in seine WG. "Wir haben schon gestritten, aber es war alles normal, es gab keine größeren Streitigkeiten", meinte der Mann. Sie hätten oft mit Drogen herumexperimentiert, "da kam es schon mal vor, dass wir uns nachher nicht erinnern konnten."
Gegen das Urteil meldete der 25-Jährigen nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.
(APA/red)