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Freund versehentlich erschossen: Sechs Monate bedingt für Hietzinger

In diesem Haus geschah das Unglück.
In diesem Haus geschah das Unglück. ©APA
Der Mann, der im Frühjahr in einer Wohnung im 13. Bezirk einen Freund versehentlich erschossen hatte, wurde nun am Straflandesgericht wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt.
Zeuge spricht von Unfall
Tödlicher Schuss in Hietzing

Weil er im vergangenen Frühjahr in Wien-Hietzing in angetrunkenem Zustand einen Bekannten versehentlich erschossen hatte, ist ein 51 Jahre alter Schlosser am Donnerstag im Straflandesgericht wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt worden. Der Angeklagte hatte in seiner Wohnung mit 2,26 Promille im Blut mit seiner Pistole hantiert, als sich ein Schuss löste.

“Plötzlich hat es einen furchtbaren Kracher gegeben”, schilderte der Mann Richterin Stephanie Öner. Einer der zwei Freunde, mit denen sich der 51-Jährige am 15. Mai über Stunden hinweg dem Alkohol hingegeben hatte, wurde im Bauch getroffen. Der Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp sprach in der Verhandlung von einem “Nahschuss”. Das Projektil blieb im Bauchbereich stecken. Die vom Schützen alarmierte Rettung konnte den Verletzten nicht mehr retten. Er erlag noch in der Wohnung seinen inneren Blutungen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Über den bisher unbescholtenen Angeklagten wurden bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren sechs Monate bedingt und eine unbedingte Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verhängt, wobei sich die Höhe der Tagessätze an den Einkommensverhältnissen des Mannes bemaß. Der 51-Jährige ist derzeit arbeitslos und befindet sich im Privatkonkurs. Außerdem muss er der Mutter und dem Bruder des Getöteten die gesamten Begräbniskosten ersetzen. Mit ihren darüber hinausgehenden Ansprüchen – die beiden hatten auch Trauerschmerzengeld und Ersatz für den erlittenen Schock geltend gemacht – wurden die Angehörigen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Hinsichtlich der Strafbemessung verwies die Richterin auf das reumütige Geständnis und den bisher untadeligen Lebenswandel des Mannes. Dieser habe außerdem “einen sichtlich gezeichneten Eindruck” hinterlassen: “Es macht keinen Sinn, Sie dafür ins Gefängnis zu schicken.” Der 51-Jährige, der sich seit dem Unglück in psychologischer Behandlung befindet, nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Angeklagter entschuldigte sich bei Opfer-Familie

Der Mann hatte mit den zwei Freunden zu trinken begonnen, weil sich seine Aussichten auf einen Job zerschlagen hatten. Zuvor war ein Schweizer Frankenkredit geplatzt. “Ich habe gewusst, das ist das finanzielle Ende”, beschrieb er seine damalige Befindlichkeit. Einer seiner Bekannten habe ihn schließlich aufgefordert, ihm seine Pistole zu zeigen, die der 51-Jährige rechtmäßig besaß. Als ehemaliger Geldbote verfügte er über einen Waffenpass. Der Mann holte darauf die Glock 17 aus einem Safe: “Ich hab’ ihm gezeigt, wie man durchladet.” Danach habe er die Waffe wieder weggelegt.

Einige Zeit später – die Männer hatten sich zwischenzeitlich in einer nahe gelegenen Tankstelle Nachschub an Alkoholika besorgt – sei er neuerlich um eine Demonstration gebeten worden, berichtete der Angeklagte. Wieso die Pistole nunmehr geladen war – er habe zu Beginn das Magazin entfernt gehabt -, sei ihm schleierhaft: “Wie das Magazin wieder reingekommen ist, das frage ich mich seit Monaten.” Als er die Waffe nach oben richtete, sei er damit am Tisch angekommen: “Sie ist draufgeplumpst.” Dann sei der Schuss gebrochen.

Der Schütze richtete am Ende der Verhandlung das Wort direkt an den im Gerichtssaal anwesenden Bruder: “Ich möchte mich in aller Form bei der Familie entschuldigen. Es tut mir leid.” Seine Verteidigerin war vorher allerdings aufgefallen, indem sie die geltend gemachten Begräbniskosten nicht in voller Höhe anerkennen wollte. 120 Euro für Drucksorten sei “a bissl viel”, meinte sie. 18 Euro für die Sterbeurkunde wollte die Anwältin auch nicht gelten lassen. “Entschuldigung, aber haben Sie schon einmal ein Begräbnis abgewickelt?”, meldete sich da der Bruder von der Zuhörerbank, wobei er erstaunlich gefasst und beherrscht blieb.

(APA, Red.)

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