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"Freigetestete" müssen Bescheid jederzeit bei sich tragen

Die zuständigen Behörden sollen Lokale stichprobenartig kontrollieren.
Die zuständigen Behörden sollen Lokale stichprobenartig kontrollieren. ©APA (Sujet)
Da die zuständigen Behörden "jederzeit und überall" Kontrollen nach dem Lockdown durchführen können, sind "Freigetestete" dazu verpflichtet, das negative Ergebnis immer bei sich zu tragen.
Polizei soll Tests kontrollieren
3. Lockdown mit "Freitesten"

Die Behörden, nicht die Wirte, sollen ab dem 18. Jänner mit dem Öffnen der Gastronomie das "Freitesten" kontrollieren. Die Lokalbetreiber seien dafür nicht zuständig, stellte die Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Dienstag klar.

Behörden sollen Lokale stichprobenartig kontrollieren

"Die zuständigen Behörden können jederzeit und überall Kontrollen durchführen, ob sich jemand mit einem negativen Coronatest 'freigetestet' hat. Es wäre absurd, diese Verantwortung den Betreibern von Lokalen aufzubürden. Davon war nie die Rede und das wird mit Sicherheit auch nicht so sein", erklärte Köstinger in einer der APA schriftlich übermittelten Stellungnahme.

Die Kontrollen sollen laut Köstinger stichprobenartig sein und die "Freigetesteten" verpflichtet, das negative Testergebnis bei sich zu tragen. "Jeder, der einen Test gemacht hat, muss das Ergebnis bei sich haben, damit er es im Fall einer Kontrolle vorweisen kann", so die Ministerin.

Wirtesprecher: Lokalbetreiber "sind keine Sheriffs"

Wirtesprecher Mario Pulker hatte zuvor in der "Krone" (Dienstagsausgabe) gesagt: "Wir sind keine Sheriffs und wollen keine Zettelwirtschaft." Mit den abendlichen Ausgangssperren sei das Geschäft für ein Restaurant nicht rentabel.

Die türkis-grüne Regierung plant beim dritten Lockdown ab Mitte Jänner Lockerungen für jene, die sich einem Antigen-Test unterziehen und nennt dies "freitesten". Für alle, die an den neuerlichen Corona-Massentests nicht teilnehmen, soll der Lockdown eine Woche länger bis zum 24. Jänner gelten.

(APA/Red)

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