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Frau am Heimweg in Meidling überfallen: Prozess um versuchte Vergewaltigung

Am Strafandesgericht in Wien wurde ein Vergewaltigungsversuch verhandelt
Am Strafandesgericht in Wien wurde ein Vergewaltigungsversuch verhandelt ©APA (Sujet)
Ein nächtlicher Überfall auf eine 31-jährige Frau beschäftigte am Donnerstag im Straflandesgericht ein Schöffensenat. Ein Mann war der Wienerin im August 2015 von der U6 in eine Wohnhausanlage gefolgt und hatte sie tätlich belästigt.
Versuchte Vergewaltigung

Die 31-Jährige war am 6. August 2015 knapp vor Mitternacht mit der U6 nach Hause gefahren. Schon in der U-Bahn fiel ihr ein Mann auf, der seine Blicke nicht von ihr lassen konnte. Als sie an der Philadelphiabrücke ausstieg, folgte ihr der Unbekannte.

Wienerin von Mann nach U6-Fahrt verfolgt

Nach wenigen hundert Metern holte der Mann die Wienerin ein, packte sie von hinten und zerrte sie in den Innenhof einer Gemeindebau-Anlage. In einer finsteren Ecke, wo mehrere Müllcontainer standen, versuchte er sie zu Boden zu bringen und machte sich an ihrem Rock zu schaffen. Die 31-Jährige schrie lauft um Hilfe und machte damit eine Hausbewohnerin auf sich aufmerksam, die gerade zu Bett gehen wollte. Die Frau öffnete das Fenster, sah die Szene und vertrieb mit lauten Zurufen den Täter.

Mutmaßlicher Vergewaltiger: “Wollte nur Geld”

Dieser konnte aufgrund seines markanten Äußeren – er trug ein auffälliges Leiberl und hatte seine langen Haare zu einem Zopf zusammengebunden – mithilfe der U-Bahn-Überwachungskameras ausgeforscht und festgenommen werden. Im Prozess wegen versuchter Vergewaltigung war er nun bestrebt, das inkriminierte Geschehen als gescheiterten Raub darzustellen. Er sei “auf Drogen gewesen” und hätte es auf die Handtasche der Frau abgesehen gehabt: “Ich wollte nur Geld.” Die Frau habe die Tasche aber nicht losgelassen, “daher habe ich sie am Rock angefasst, dass sie auslässt.”

Laut 31-Jähriger und Zeugin Sittlichkeitsdelikt

Sowohl das Opfer als auch die Zeugin gaben sich in ihren Befragungen überzeugt, dass es sich um ein Sittlichkeitsdelikt handelte. Der Angeklagte sei zu keinem Zeitpunkt an der Handtasche interessiert gewesen, die im übrigen mehrere Meter neben der 31-Jährigen zu liegen kam, als diese sich zur Wehr setzte.

Die Verhandlung musste schließlich auf unbestimmte Zeit vertagt werden. Der Verteidiger legte Wert auf die Anhörung des nicht persönlich erschienenen Gerichtspsychiaters, der in einem Gutachten dem Angeklagten intellektuelle Minderbegabung, aber volle Zurechnungsfähigkeit bescheinigt hatte.

(apa/red)

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