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FPÖ scheitert vor OLG Wien mit einstweiliger Verfügung gegen "Tagespresse"

Das OLG Wien entschied gegen den FPÖ-Antrag.
Das OLG Wien entschied gegen den FPÖ-Antrag. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Das OLG Wien hat einen Antrag der FPÖ auf einstweilige Verfügung gegen das Satire-Portal "Die Tagespresse" abgelehnt. Zuvor hatte bereits das Wiener Handelsgericht den Antrag im Juni abgewiesen.
FPÖ sieht Fake-Brief an Gastronomen "weit weg von Satire"
Fake-FPÖ-Brief in NÖ von "Tagespresse"

Im Mai hatte die FPÖ Niederösterreich rechtliche Schritte gegen das Satire-Portal "Die Tagespresse" wegen Fake-Briefen an Gastronomen in Niederösterreich im Zusammenhang mit der von Schwarz-Blau angekündigte Wirtshausprämie eingeleitet.

Kein Termin für eigentliche Klage von FPÖ gegen "Tagespresse"

Die FPÖ müsse nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Wien für die Anwaltskosten aufkommen, so Fritz Jergitsch, Chefredakteur von "Die Tagespresse" am Montag. Einen Termin für die eigentliche Klage (auf 47.500 Euro, Unterlassung und Urteilsveröffentlichung) gibt es noch nicht.

Verwendet wurde in dem Mitte April versendeten Fake-Brief das Logo der FPÖ Niederösterreich, als Absender war die Anschrift der freiheitlichen Landesgeschäftsstelle in St. Pölten angegeben. Angekündigt wurde in dem Schreiben u.a. ein anonymer Besuch durch einen Mitarbeiter einer vermeintlich neu geschaffenen "Abteilung zur Förderung der patriotischen Esskultur".

(APA/Red)

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