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Forderungskatalog für Tourismus erstellt

Beratungsgruppe Prodinger ruft nach zahlreiche Änderungen in vielen Bereichen
Beratungsgruppe Prodinger ruft nach zahlreiche Änderungen in vielen Bereichen ©APA/GEORG HOCHMUTH
Die Coronakrise hat mit voller Härte zugeschlagen; Die Beratungsgruppe Prodinger hat nun einen Neun-Punkte-Plan mit Forderungen zur "Wiederbelebung" des Tourismus erstellt.

In dem Forderungskatalog zur "Operation Wiederaufbau" im Tourismus geht es um eine Reform der Lohnabgaben, eine andere Bewertung des Eigenkapitals und das Ermöglichen von steuerneutralen Betriebsaufgaben. Weiters notwendig seien ein Verlustrücktrag und eine Regelung für Aushilfen bei der Wiederbelebung. Dringend braucht es laut den Tourismusberatern zudem ein Szenario für eine "Post-Corona"-Kurzarbeit. "Eine Verlängerung des Kurzarbeitsprogramms und Anpassung an die tatsächliche Krisendauer sind unausweichlich."

Forderungskatalog "Operation Wiederaufbau"

Das gerade im Tourismusbereich ohnehin gegebenen Problem einer geringen Eigenkapitalquote verschärfe sich in der Coronakrise nochmals deutlich, so Prodinger. Bei den Überbrückungsfinanzierungen sei die Sache in der Beurteilung der Anträge schon eine große Herausforderung. "Hier schlagen wir eine befristete Übergangsregelung bis 31. Dezember 2022 vor, wonach das Vermögen begünstigt mit dem Viertel-Steuersatz aufgewertet werden kann und die Bilanzen das echte Eigenkapital aufweisen. Dadurch wird die Bonität gestärkt und langfristig die Abschreibungsbasis erhöht", so Manfred Schekulin von der Prodinger Steuerberatung. "Für die vielen anstehenden Betriebsübernahmen wäre das eine wesentliche Erleichterung." Da die Bereitschaft zu Betriebsübernahmen im Tourismus ohnehin rar sei, solle ähnlich dem Abschmelzmodell der deutschen Erbschaftsteuer die Steuerbelastung überhaupt wegfallen, wenn der Betrieb zumindest fünf Jahre vom Nachfolger fortgeführt werde.

Personalverrechnung schwer durchschaubar

Die Personalverrechnung, die Prodinger als "hochgezüchtet" kritisiert, sei in manchen Bereichen so schwer durchschaubar und unflexibel, dass sie mit dem komplexen Corona-Alltag nicht mithalten könne. Das werde insbesondere bei den Kurzarbeitsfällen deutlich. "Auch wird zu viel zwischen Bruttolohn und Nettolohn abgezweigt. So verdienen die Mitarbeiter zu wenig und die Betriebe müssen zu viel bezahlen", kritisiert Schekulin. Es brauche eine einheitliche Dienstgeberabgabe. Die Bemessungsgrundlagen müssten vereinheitlicht werden. "Wir müssen weg von der kompliziertesten Lohnverrechnung der Welt."

Flexibleres Aushilfenmodell in Betrieben gefordert

Wenn die Betriebe weniger Gäste und eine geringe Planungssicherheit hätten, bräuchten sie auch ein flexibles und praxisgerechtes Aushilfenmodell. Gefordert wird eine pauschalierte Dienstgeberabgabe für Lohnsteuer, Sozialversicherung und Lohnnebenkosten von 25 Prozent, mit einer Endbesteuerungswirkung nach dem Vorbild der Kapitalertragssteuer (KESt) und gleichzeitiger Limitierung der Endbesteuerung je Aushilfe mit der 12-fachen Geringfügigkeitsgrenze pro Jahr. Eine Überprüfung sei anhand der übermittelten Lohnzettel möglich.

Um eine Pleitewelle zu verhindern und Eigenkapital zu stärken, brauche es aber noch weitere Instrumente. "Unternehmen müssen ihr Eigenkapital, das massiv abschmilzt, steuerfrei wieder auffüllen und Verluste in diesem Jahr mit vergangenen Gewinnen gegenrechnen können", heißt es im Prodinger-Forderungskatalog. Der heurige Verlust soll mit dem Gewinn aus dem Vorjahr gegengerechnet werden dürfen.

Fixkostenzuschüsse gehen an der Realität vorbei

Da die Hotellerie eine Branche mit hohen Fixkosten sei, gehe die Regelung der Fixkostenzuschüsse aus dem Hilfsfonds an der wirtschaftlichen Realität vorbei, so Prodinger. Bei einem Umsatzausfall von 50 Prozent würden 25 Prozent der Fixkosten ersetzt - und das nur für drei Monate, kritisieren die Hotel-Berater. Für die fehlende Fixkostendeckung nach diesen drei Monaten seien die Betriebe auf zusätzliche Kreditaufnahmen angewiesen. Allfällige Vergütungen für den Verdienstentgang nach Epidemiegesetz kürzten in voller Höhe den Fixkostenzuschuss selbst, und nicht die Fixkosten als Basis für die Berechnung des Zuschusses. Also müsse diese Berechnungsmethode dringend geändert werden.

Für 2021 sollte auch noch ein Investitionszuschuss auf Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 10 Prozent eingeführt werden, um dringende Investitionen zu ermöglichen, glaubt Prodinger.

(APA/Red)

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