Wie aus dem der APA vorliegenden Ersuchen hervorgeht, befindet unter den Festgenommenen auch ein 18-Jähriger aus Bangladesch, gegen den zum Zeitpunkt des Anschlags wegen terroristischer Vereinigung (§ 278b StGB) ermittelt wurde.
Wien-Attentäter und sein "Reisebegleiter" versuchten zu IS zu gelangen
Der Attentäter und sein "Reisebegleiter" waren seinerzeit beim Versuch, zur radikalislamitischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) zu gelangen, von den türkischen Behörden festgenommen worden. Nach mehrmonatiger Haft wurden sie nach Österreich überstellt und im April 2019 in Wien wegen terroristischer Vereinigung verurteilt. Der inzwischen 21-jährige "Reisebegleiter" erhielt 21 Monate Haft, der Attentäter 22 Monate.
Die beiden offensichtlichen Gesinnungsgenossen dürften laut APA-Informationen auch gemeinsam jene Moschee in der Hasnerstraße in Wien besucht haben, die bereits mehrmals in Zusammenhang mit der radikal-islamischen Szene genannt wurde. In diesem Objekt sollen sich laut Medienberichten unter anderem der Islamist Mohamed M. sowie der als IS-Terrorist zu neun Jahren Haft verurteilte Lorenz K. regelmäßig aufgehalten haben.
Wiener Terrorist "seit Jahren als Angehöriger der radikal-islamistischen Szene bekannt"
Aus dem Ersuchen um Festnahme und Hausdurchsuchung geht auch hervor, dass der Attentäter "seit Jahren als Angehöriger der radikal-islamistischen Szene bekannt" sei. Man habe in den Festgenommenen zwölf teilweise enge Kontaktpersonen des Täters feststellen können: "Alle diese Personen sind ha. (gemeint ist wohl "hausintern", Anm.) aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur radikal-islamistischen Szene bekannt und verkehren auch wiederkehrend an Orten (i. d . R. Moscheen), die ebenfalls der salafistischen Szene zuzuordnen sind."
Auch wird in dem Antrag darauf verwiesen, dass bezüglich des getöteten Attentäters vertrauliche Informationen bestünden, "dass er gemeinsam mit einer weiteren männlichen Person Mitte Juli 2020 in die Slowakei gereist sein soll, um sich dort Munition für ein AK47-Sturmgewehr zu besorgen". Das dabei benutzte Fahrzeug sei auf die Mutter eines der ebenfalls im Antrag auf Festnahme genannten Männer zugelassen gewesen. Der betroffene 21-Jährige sei zwar offenbar nicht der Beifahrer des Attentäters gewesen, es bestehe aber Grund zur Annahme, dass dieser den Beifahrer kennen würde.
Es könne zusammenfassend nicht ausgeschlossen werden, "dass sich unter den genannten Personen Mittäter befinden bzw. genannte Personen zumindest in die Anschlagspläne involviert waren", ist dem behördlichen Schriftverkehr zu entnehmen.
(APA/Red.)