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Fesselmord in der Innenstadt: Lebenslange Haft für Lotfi D.

Mordfall Elisabeth W.: Lebenslange Haft für 27-jährigen Lotfi D.
Mordfall Elisabeth W.: Lebenslange Haft für 27-jährigen Lotfi D. ©APA
Das Urteil im Prozess um den Angeklagten Lotfi D., jenen  Mann, der beschuldigt wurde, den Fesselmord an der 48-Jährigen Elisabeth W. in Wien begangen zu haben, steht fest. Der 27-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. 
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Der Prozess im Mordfall Elisabeth W. endete am Donnerstagabend mit der Verhängung einer lebenslangen Haftstrafe für den 27-jährigen Tunesier Lotfi D.. Die Beweislage gegen den Angeklagten verdichtete sich. Der Angeklagte beteuerte jedoch bis zuletzt seine Unschuld.

Mordfall Elisabeth W.: Lebenslange Haft für 27-jährigen Lotfi D.

Mit zwei emotionsgeladenen Schlussplädoyers endete am Donnerstagnachmittag die langwierige Verhandlung im Fesselmord-Fall Elisabeth W. Anschließend zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. In ihren Reden lieferten Verteidigung und Anklage jeweils Versionen ab, warum der 27-jährige Tunesier der logische bzw. nie und nimmer der Täter sein könne.

Der Angeklagte selbst verhielt sich ruhig und blieb bei seiner Aussage, unschuldig zu sein. Nachdem sich die Geschworenen mehrere Stunden beraten haben, fiel das Urteil: Schuldig im Sinne der Anklage. Die Geschworenen stimmten sowohl beim Vorwurf des Mordes als auch des Raubes mit fünf zu drei gegen den Angeklagten. 

Schlussendlich war die Indizienlage gegen Lotfi D. erdrückend. In der ganzen Wohnung sowie auf den Schmuckschatullen, auf der Leiche und am Mordwerkzeug, einem Gürtel, wurden DNA-Spuren des Verurteilten gefunden. Einer Mehrtätertheorie, wie sie Verteidiger Farid R. vertrat, wollten die Geschworenen offenbar keinen Glauben schenken. Es war ein erwartet langwieriger Prozess, in dem eine Menge Zeugen vorgeladen worden waren und vom Gerichtsmediziner über die Psychiaterin bis hin zur DNA-Expertin zahlreiche Sachverständige Auskunft gaben. Zusätzlich beantragte der Verteidiger am letzten Verhandlungstag die Befragung von einem Dutzend weiterer Zeugen, die jedoch aufgrund fehlender Relevanz von Richterin Bettina Körber abgelehnt wurden.

So kam es zum Urteilsspruch

Die Sachverständigen präsentierten in ihren Gutachten durchwegs Erkenntnisse, die den Beschuldigten kaum bis überhaupt nicht entlasteten. Zum möglichen Tatzeitpunkt war der 27-Jährige jedenfalls zurechnungsfähig. Laut Gerichtsmediziner wurde Elisabeth W. nicht nur brutal erdrosselt, sondern auch gefesselt, geknebelt und geschlagen. Der DNA-Analyse zufolge fanden sich einige Spuren von Lotfi D. in der Wohnung des Opfers. Von letzterem auch auf jenem Gürtel, mit dem die 48-Jährige erdrosselt wurde.Genau da hakte der Verteidiger ein, in dem er entgegnete, dass ebendieser Gürtel den Beweis für die Schuldlosigkeit von Lotfi D. liefere. Man habe nämlich lediglich an zwei Stellen DNA-Abriebe durchgeführt – viel zu wenig, um ausschließen zu können, dass nicht möglicherweise eine weitere Person den Gürtel angegriffen hat.

Was den Anwalt zusätzlich stutzig machte, war dass das Opfer zum Todeszeitpunkt nur 0,35 Promille Alkohol im Blut hatte. Daher vertrat er die Meinung, dass mehrere Täter im Spiel gewesen sein müssen.

Entgegengesetzter Meinung war der Staatsanwalt: “Ich halte mich an die Worte der Mutter des Opfers: Der Angeklagte ist grausam und böse. Und er ist der Täter, weil kein anderer in der Wohnung war.” Lotfi D. habe ein “typisches Nachtäterverhalten” an den Tag gelegt, außerdem sei das Spurenbild in der Wohnung von Elisabeth W. sowie auf ihrer Leiche “sehr klar”. Die 48-Jährige habe “ein Martyrium erlitten”.

Die Verteidigung legte nach der Bekanntgabe der lebenslangen Haft für Lotfi D. eine Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

(Red./APA)

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