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Ferienwohnungen dürfen nur für berufliche Zwecke bezogen werden

Ferienwohnungen dürfen nur für echte Geschäftsreisen genutzt werden.
Ferienwohnungen dürfen nur für echte Geschäftsreisen genutzt werden. ©APA/BARBARA GINDL
Immer wieder wurden Ferienwohnung von Urlaubenden gemietet unter dem Vorwand einer Geschäftsreise. Doch es gilt: Diese dürfen nur für echte Geschäftsreisen gemietet werden.
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Nachdem Urlaubswütige zum Teil offenbar Geschäftsreisen als Vorwand für Ferienreisen missbraucht haben, hat sich auch die Frage gestellt, in welchen Fällen Ferienwohnungen legal vermietbar sind. Schließlich finden sich auch im Lockdown beispielsweise auf Plattformen wie Airbnb viele Mietangebote. Doch auch hier gilt: Nur aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen darf man legal in eine solche Wohnung einchecken.

Nutzung für touristische Zwecke ist untersagt

Grundsätzlich gilt: Die Nutzung für touristische Zwecke ist untersagt - egal ob entgeltlich oder unentgeltlich. Ausnahme ist lediglich eine nicht aufschiebbare berufliche Reise, die der Gast gegenüber dem Vermieter und/oder Behörden glaubhaft machen muss. Ist ein Vermieter unsicher, wird ihm empfohlen, die Buchung nicht anzunehmen, hieß es am Mittwoch auf Anfrage aus dem Tourismusministerium.

Dazu kommen auch noch die derzeit bis 7. Februar gültigen Ausgangsbeschränkungen. Diese verunmöglichen eine Anreise aus nicht-beruflichen Gründen.

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(APA/Red)

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