Fehlende FFP2-Maske kostet bei den ÖBB 40 Euro

Ab Montag (25. Jänner) gilt unter anderem im öffentlichen Verkehr und somit auch für alle Fahrgäste in den Zügen, Bussen und Bahnhöfen der ÖBB das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken. Die Fahrt ohne FFP2-Maske oder mit einem Mund-Nasen-Schutz geringerer Schutzklasse ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt und wird entsprechend gestraft, erinnerten die Bundesbahnen am Freitag. Die Nichteinhaltung der neuen Vorgaben kann bis zu 40 Euro kosten.
Personal kann auch Fahrtausschluss aussprechen
Neben der Geldstrafe könne bei beharrlicher Verweigerung auch durch das Zugpersonal ein Fahrtausschluss ausgesprochen werden. Mit der Einführung der neuen Regelung werden wieder Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Die Maskentragepflicht werde in Summe aber sehr gut eingehalten, es habe zuletzt nur noch wenige Strafen gegeben, hatte es bereits Mitte der Woche von den ÖBB geheißen. Mit Problemen wegen der neuen Regelung, die auch für den geöffneten Handel gilt, rechne man daher nicht.
Alle Mitarbeiter in den Zügen, Bussen und Bahnhöfen werden ab Montag eine FFP2-Maske bei der Arbeit verwenden, wurde betont. In den vergangenen zwei Wochen seien bereits mehrere tausend Stück an Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter sowie Postbuslenkerinnen und Postbuslenker ausgegeben worden.
(APA/red)