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Fall Heidrun W.: Verteidiger beruft gegen Urteil in Wiener Neustadt

Beim Prozess in Wiener Neustadt
Beim Prozess in Wiener Neustadt ©APA
Der mysteriöse Fall Heidrun W. wird die Justiz auch fast zwölf Jahre nach dem Verschwinden der 37-Jährigen noch weiter beschäftigen. Obwohl ein wegen Mordes angeklagter Niederösterreicher vergangene Woche von einem Geschworenensenat in Wiener Neustadt von diesem Vorwurf freigesprochen wurde, legt sein Verteidiger nun Berufung ein - "aus Vorsicht".
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Ernst Schillhammer, der Verteidiger des 42-Jährigen Angeklagten in der Causa Heidrun W. legte am Montagabend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das für seinen Mandanten günstige Urteil ein. Die Causa ist somit noch nicht rechtskräftig.

Prozess endete mit Freispruch

Der 42-jährige Beschuldigte war mit 4:4 Stimmen vom Mordvorwurf freigesprochen und lediglich wegen Imstichlassen einer Verletzten zu einem Jahr unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft ließ die Rechtsmittelfrist verstreichen und akzeptierte den Wahrspruch der Laienrichter, sagte Staatsanwalt Wolfgang Handler.

Anwalt Schillhammer hingegen meldete “aus Vorsicht” Beschwerde an, bestätigte er gegenüber der APA eine Online-Meldung des “Kurier”: “Man muss sich das Ganze in Ruhe inhaltlich anschauen. Es geht um wichtige Dinge. Man muss alles prüfen.”

Einspruch gegen das Urteil

Details wollte der Anwalt aber (noch) keine verraten. Schillhammer hat auch noch Zeit: Er muss binnen vier Wochen nach Zustellung des Geschworenen-Urteils konkretisieren, welche juristischen Konsequenzen er ableitet. Darunter fällt sicherlich auch die Frage der Verjährung. Die ist nämlich ein Strafaufhebungsgrund. Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren für das Imstichlassen einer Verletzten würde die Verjährung nach fünf Jahren eintreten, erläuterte der “Kurier”.

Der Fall Heidrun W.

Heidrun W. ist im September 2001 unter mysteriösen Umständen verschwunden. Sie wollte an jenem Tag ihren sechsjährigen Sohn von der Schule abholen, kam dort aber nie an. Ihre Leiche wurde nie gefunden.

Mehrere Personen kamen damals ins Visier der Ermittler, darunter sogar der Ehemann der Verschwundenen. Zum Kreis der Verdächtigen zählte auch der vergangene Woche auf der Anklagebank sitzende 42-Jährige. In U-Haft genommen wurde der Mann aber erst im Vorjahr, als der bereits ad acta gelegene Fall neu aufgerollt wurde. Der 42-Jährige tischte eine Unfallversion auf, wonach er bei einer Wanderung mit der ihm bekannten Heidrun W. diese schwer verletzt liegen habe lassen, nachdem sie gestürzt sei. Vier Geschworene nahmen ihm diese Verantwortung ab.

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