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Fall Heidrun W.: Erster Tag beim Mordprozess in Wiener Neustadt

Der Angeklagte im Fall Heidrun W. vor Gericht in Wiener Neustadt
Der Angeklagte im Fall Heidrun W. vor Gericht in Wiener Neustadt ©APA
Im Vermisstenfall Heidrun W. begann am Montag in Wiener Neustadt der Prozess gegen den 42-jährigen Angeklagten. Die Anklage lautet auf Mord durch Unterlassung. Der Mann musste sich vor einem Geschworenensenat verantworten und bekannte sich nicht schuldig. Er präsentierte eine neue Version davon, wie die Frau gestorben sei.
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Die mittlerweile für tot erklärte Kindergartenhelferin (37) verschwand am 28. September 2001. Heidrun W. soll nach seiner Darstellung in einem Wald in der Buckligen Welt verunglückt sein, ihre Leiche wurde aber nie gefunden. Der Prozess wird am Freitag und dann voraussichtlich am 26. Juni fortgesetzt.

Starb Heidrun W. bei Unfall?

Der beschuldigte Tischler hatte bereits damals zu den Verdächtigen gezählt, u.a. weil er einen Abschiedsbrief der Vermissten verfasst hatte. Er wurde Ende Mai vergangenen Jahres wegen dringenden Tatverdachts festgenommen. Für die Beamten des “Cold Case Management” im Bundeskriminalamt waren seine “ständig wechselnden und nicht nachvollziehbaren Versionen” der Grund dafür, den Fall noch einmal aufzurollen.

“Das Opfer ist nicht vermisst, die Frau hat sich nicht abgesetzt, sie hat kein neues Leben begonnen. Sie ist tot. Aber sie ist keines natürlichen Todes gestorben, sie ist ermordet worden”, erklärte Staatsanwalt Wolfgang Handler in seinem Einführungsvortrag. Bei einer gemeinsamen spontanen Wanderung in der Buckligen Welt habe der Angeklagte der Frau mit dem Fuß einen Stoß versetzt, sie sei abgestürzt. Anstatt sich um die Schwerverletzte zu kümmern, habe der Angeklagte die Frau sterbend liegen lassen.

“Die Anklage steht auf wackeligen Beinen. Es gibt nicht einmal Indizien, nur Hypothesen”, konterte Verteidiger Ernst Schillhammer.

Ungereimtheiten bei Prozess in Wiener Neustadt

Was hat sich an dem Tag, an dem die Wiener Neustädter Kindergartenhelferin Heidrun Wastl verschwand, tatsächlich abgespielt? Um diese Kernfrage drehte sich die Befragung des Angeklagten. Vieles blieb aber auch nach den Vorhalten von Geschworenensenat und Staatsanwalt ungereimt. Die 37-Jährige hätte an jenem 28. September 2001 zu Mittag ihren sechsjährigen Sohn von der Schule abholen sollen, stattdessen ließ sie sich auf eine spontane Wanderung mit dem Mann ein, der damals in ihrem Haus “Pfuscherarbeiten” durchführen hätte sollen.

Bei unzähligen Polizeibefragungen hatte der Angeklagte zu Protokoll gegeben, dass ein tragischer Unfall passiert wäre, als er mit der 37-Jährigen, mit der er nach seinen Angaben “ein sehr freundschaftliches Verhältnis hatte, das rein platonisch war”, in einem Wald in der Buckligen Welt in unwegsamen Gelände herumkletterte.

Angeklagter gab neue Version zu Protokoll

Heute wartete er mit einer neuen Version auf: Der Ehemann sei ihnen gefolgt, weil er sehr eifersüchtig gewesen sei, und habe seine Frau im Zuge einer “Remplerei” unabsichtlich eine Böschung hinuntergestoßen. Der Mann habe den Ernst der Lage nicht erkannt und sei weggefahren. Er, der Angeklagte, habe hingegen gesehen, dass die Frau gepfählt worden sei.

“Ich hab sie geschüttelt und gerüttelt, aber es gab keine Regung. Für mich war sie tot. Ich hätte Hilfe holen sollen, das hab’ ich nie abgestritten. Aber ich war in Panik. Viele helfen in so einer Situation, andere rennen halt weg, so wie ich.”

Ehemann kommt noch zu Wort

Warum er geschwiegen habe, begründete er mit Angst vor dem Ehemann, der ihn bedroht hätte. Dessen Befragung sollte am 26. Juni stattfinden – diese Woche hatte er sich wegen einer länger geplanten Reise entschuldigt.

(apa/red)

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