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Faktencheck: Wer Anspruch auf den 500-Euro-Klimabonus hat

Im Internet kursieren Falschinformationen rund um den Anspruch auf den Klimabonus.
Im Internet kursieren Falschinformationen rund um den Anspruch auf den Klimabonus. ©APA
Im Internet kursieren derzeit falsche Behauptungen in Bezug auf den Anspruch auf den 500-Euro-Klimabonus. Ein Faktencheck zeigt, dass der Erhalt mit dem Hauptwohnsitz in Österreich zusammenhängt und nicht mit der Staatsbürgerschaft.
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Dass in Österreich auch Asylwerber und Häftlinge den Klimabonus erhalten, sorgte zuletzt für Diskussionen. Teilweise vermischte sich dabei aber auch Wahres mit Unwahrem. In einem auf Facebook verbreiteten Leserbrief wurde etwa behauptet, dass der aus Syrien stammende Lenker des tödlichen Autoraser-Unfalls in Wien ebenfalls die 500 Euro erhalte. Auf Telegram ging hingegen die Behauptung viral, dass Frauen, die in Frauenhäusern leben, keinen Anspruch hätten.

Faktencheck: Falschinformationen rund um Anspruch auf Klimabonus

Einschätzung: Nicht österreichische Staatsbürger haben dann Anspruch auf den Klimabonus, wenn sie sich rechtmäßig in Österreich aufhalten und ihren Hauptwohnsitz für ein halbes Jahr im Bundesgebiet hatten. Der Lenker des tödlichen Autounfalls fällt daher nicht in die Bestimmungen des Klimabonus - er hielt sich als Tourist in Wien auf. Frauen, die in Frauenhäusern leben, haben natürlich Anspruch auf den Klimabonus.

Überprüfung: In dem Krone-Leserbrief empört sich der Verfasser, dass neben dem syrischen Verdächtigen des tödlichen Autounfalls in Wien auch jene afghanischen Männer, gegen die am Dienstag der Prozess rund um den Tod eines 13-jährigen Mädchens eröffnet wurde, sowie der tunesische Verdächtige des zweifachen Tötungsdeliktes in Wien-Mariahilf im August den Klimabonus erhielten. "Und jeder dieser Verbrecher bekommt, weil er sich ja in Österreich aufhält, durch Frau Gewessler 500 Euro", heißt es.

Klimabonus nur bei sechs Monaten Hauptwohnsitz in Österreich im Jahr 2022

Den Klimabonus bekommt, wer den Hauptwohnsitz gemäß dem Meldegesetz im Jahr 2022 für mindestens sechs Monate (mindestens 183 Tage) in Österreich hatte- unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Wie sich dem Klimabonusgesetz in §2 entnehmen lässt, wird der Bonus an nicht österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nur dann ausbezahlt, "wenn sie sich nach den Bestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, (...), oder nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 2005, (...) rechtmäßig in Österreich aufhalten."

Der aus Syrien stammende 26-Jährige, der den tödlichen Autoraser-Unfall in der Wiener Innenstadt im September 2022 verursacht hatte, fällt nicht in die Bestimmungen des Klimabonus. Er hielt sich nämlich nach Angaben der Polizei als Tourist in der Bundeshauptstadt auf und lebt seit vielen Jahren in Belgien. Das Klimaschutzministerium teilte der APA angesprochen auf den Lenker mit: "Klar ist (...), dass Tourist:innen ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und daher auch keinen Klimabonus bekommen können."

Daten zu Aufenthaltsstatus kommen aus zentralem Melderegister

Schwer feststellbar ist, ob die Afghanen oder der tunesische Verdächtige des zweifachen Tötungsdeliktes in Wien-Mariahilf Anspruch auf den Klimabonus haben. In Bezug auf den 49-jährigen Tunesier ist in Medienberichten von seiner Wohnadresse die Rede, was darauf hindeuten würde, dass er in Österreich gemeldet war. Die Anmeldung eines Wohnsitzes in Österreich setzt einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus in Österreich voraus, welcher wiederum - neben der ausreichenden Dauer - die Voraussetzung für den Bonus darstellt.

Dem Klimaschutzministerium liegen über den genauen Aufenthaltsstatus einzelner Personen keine Informationen vor, wodurch es auf die genannten Fälle nicht eingehen kann: "Die entsprechenden Daten dafür kommen aus dem zentralen Melderegister. Ob die Menschen EU-Bürger:innen sind, die österreichische Staatsbüger:innenschaft haben oder einen anderen Aufenthaltstitel besitzen, ist für die Auszahlung laut Gesetz nicht relevant. Darüber liegen uns auch keine Daten vor", teilte ein Pressesprecher der APA mit. Das Innenministerium kann eigenen Angaben zufolge ebenfalls nicht beantworten, an welche Personen der Klimabonus ausbezahlt wird und ob Einzelpersonen die Anforderungen erfüllen, da es nicht in ihrer Zuständigkeit liege.

Klimabonus auch für Frauen in Frauenhäusern

Keine Zweifel gibt es hingegen daran, dass der Klimabonus an Frauen, die in österreichischen Frauenhäusern leben, ausbezahlt wird. Im Gesetzestext finden sich keine anderslautenden Passagen oder Ausnahmen. Es gilt also auch hier, dass wer den Hauptwohnsitz 2022 für mindestens sechs Monate in Österreich hatte, anspruchsberechtigt ist.

Eine Pressesprecherin vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) teilte der APA auf Anfrage mit, dass ihrer Ansicht nach "Frauen, die in Frauenhäusern leben, grundsätzlich für den Klimabonus ganz normal anspruchsberechtigt sind. Jedenfalls ist uns nichts anderes bekannt."

Auch der Verein Wiener Frauenhäuser sagte der APA, dass Frauen in Frauenhäusern "seitens der Behörde" Anspruch auf die 500 Euro hätten. Diese überweise das Geld entweder aufs Konto oder schicke die Gutscheine an den Hauptwohnsitz. "Viele Frauen bleiben aber in der ehelichen Wohnung gemeldet, um den Anspruch auf die Wohnung nicht zu verlieren. Wenn der (gewalttätige) Ehemann den RSA Rückschein einbehält, oder sich irgendwie den Zugang zu den Gutscheinen erschleicht, kann es sein, dass die Frauen die Gutscheine nicht erhalten".

In so einem Fall müssten sie Maßnahmen setzen, dass die Frau doch dazu komme. Das sei dann aber wieder "ein Problem innerhalb der Gewaltbeziehung, nicht ein Problem der Behörden". Etliche ihrer Frauen hätten den Klimabonus bereits erhalten. Besondere Probleme seien nicht aufgetreten.

(APA/Red)

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