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Ex-Mann in Wien niedergestochen: Zwei Jahre teilbedingt

Die Wienerin wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt.
Die Wienerin wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. ©APA
Am Mittwoch wurde eine 59-jährige Wienerin, die im vergangenen Herbst ihren Ex-Mann niedergestochen hat, am Landesgericht zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt.
Messerattacke in Wien-Brigittenau

Die Angeklagte wurde von den Geschworenen mit 5:3 Stimmen von inkriminierten versuchten Mord freigesprochen und der Körperverletzung schuldig erkannt. Wien. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Sowohl die Arbeiterin als auch die Staatsanwältin akzeptierten die Entscheidung.

Wienerin stach Ex-Mann Messer in den Rücken

Weil sie nach über 20-jähriger Ehe von ihrem Mann verlassen wurde, hat eine 59 Jahre alte Wienerin im vergangenen Herbst diesen niedergestochen. Sei sei “traurig, einsam, wütend” gewesen und habe ihn “nur verletzen” wollen, berichtete die Frau am Mittwoch am Landesgericht, wo ihr versuchter Mord vorgeworfen wurde: “Es war die Eifersucht, die Ohnmacht, die Betrunkenheit. Alles in mir war komisch.”

Die Angeklagte hatte ihren Mann 2017 in flagranti mit einer wesentlich jüngeren Frau in der ehelichen Wohnung erwischt. Sie musste feststellen, dass zu diesem Zeitpunkt ihr Umfeld schon geraume Zeit von seiner außerehelichen Liebschaft wusste: “Es wollte keiner mit mir sprechen. Alle haben mich belogen.” Ihr Versuch, die Ehe zu retten, scheiterte, da er sich innerlich längst für die andere entschieden hatte. Die 59-Jährige willigte schließlich in eine einvernehmliche Scheidung ein: “Ich habe gewusst, dass es keine Zukunft gibt.” Dabei habe sie ihren Mann geliebt. “Und ich liebe ihn heute noch. Aber es war vielleicht eine einseitige Liebe”, erklärte sie dem Schwurgericht (Vorsitz: Andrea Wolfrum).

Nachdem sie in eine andere Wohnung gezogen war, sprach die Frau verstärkt dem Alkohol zu – “aus Sorge”, wie sie den Geschworenen erklärte, “ich habe nix mehr, ich besitz’ nix mehr”. Immer wieder kontaktierte sie ihren Ex-Mann, weil sie hoffte, diesen irgendwie zurückgewinnen zu können. Am 12. November begab sie sich stark alkoholisiert zu seiner Wohnung, wobei sie ein Küchenmesser mitnahm. Im Stiegenhaus wartete sie auf ihn. Als der 57-Jährige gegen 23.00 Uhr von einem Kaffeehausbesuch – der Mann trinkt keinen Alkohol – heimkam, entwickelte sich ein kurzer verbaler Disput. Um sich die weitere Konfrontation mit seiner angetrunkenen Ex-Frau zu ersparen, drehte sich der Pensionist schließlich um und wollte gehen. Da stach sie ihm das Messer in den Rücken.

Sie habe mit der Waffe “nur drohen” wollen, “dass er mir endlich zuhört”, sagte die Angeklagte. Zugestochen habe sie, um ihn “zurückzuhalten”. “Ich wollte keine Innereien erwischen. Ich wollte ihn nur verletzen”, betonte die 59-jährige.

Ex-Mann vor Gericht: “Ich bin ihr nicht böse”

Der 57-Jährige verließ den Tatort mit dem Messer im Rücken, verständigte selbst die Rettung und ließ sich von einem Arzt das Messer entfernen. “Es war keine sehr imposante Verletzung”, informierte Gerichtsmediziner Christian Reiter das Gericht. Die Klinge war zwei bis drei Zentimeter in den Körper eingedrungen. Die Wunde musste nicht ein Mal genäht werden.

Gegenüber der Polizei hatte sich der Verletzte schützend vor seine Ex-Frau gestellt, indem er behauptete, ein Unbekannter hätte ihm bei einem nächtlichen Spaziergang angegriffen. Die 59-Jährige hatte sich zu diesem Zeitpunkt jedoch schon freiwillig gestellt und auf einer Polizeiinspektion die Tat gestanden.

Als der Ex-Mann in den Zeugenstand gebeten wurde, brach die Angeklagte in Tränen aus. Der 57-Jährige kämpfte ebenfalls sichtlich mit seinen Emotionen und geriet während seiner Befragung mehrmals ins Stocken. “Ich bin ihr nicht böse”, betonte er. Die Angeklagte sei “eine gute Frau, auch wenn’s das gemacht hat”. Sie sei “immer für mich da gewesen”.

Auf die Frage der Richterin, wie er sich die Tat erkläre, erwiderte der Mann: “Eifersucht. Logisch. Ich versteh’s. Ich kann’s verstehen.” Am Ende seiner Einvernahme wandte sich der Pensionist direkt an die Geschworenen: “Sehr geehrte Geschworene! Sie werden zu einem Urteil kommen. Ich hoffe, dass es milde ausfällt. Danke.”

(APA/red)

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