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EU: Genesungszertifikat nach Corona-Schnelltest bald möglich

Der Schnelltest muss laut EU-Kommission von qualifiziertem Personal gemacht werden.
Der Schnelltest muss laut EU-Kommission von qualifiziertem Personal gemacht werden. ©APA/EXPA/JOHANN GRODER (Symbolbild)
Bürger können den in der EU gültigen Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion in Zukunft auch nach einem positiven Schnelltest bekommen.
Studie: Schnelltests erkennen Omikron oft nicht

Dieser müsse durch qualifiziertes Personal durchgeführt worden sein und auf der EU-Liste der Antigen-Schnelltests für Covid-19 gelistet sein, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit. Die EU-Länder können diese Zertifikate auch rückwirkend auf der Grundlage von Tests ausstellen, die ab dem 1. Oktober durchgeführt wurden.

Omikron-Welle und Engpässe bei PCR-Tests

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte, so könne ein Teil des erheblichen Drucks auf die nationalen Screening-Kapazitäten gelindert werden. Im Zuge der Omikron-Welle war es etwa in Deutschland zu Engpässen bei PCR-Tests gekommen. Die neuen Regeln gelten ab sofort. Die Mitgliedsstaaten können Genesungszertifikate auf der Grundlage von Antigen-Schnelltests ausstellen, sobald sie bereit sind, so die EU-Kommission.

Die EU-Zertifikate über Impfungen, Genesungen und frische Tests können etwa digital auf dem Smartphone hinterlegt werden. Per QR-Code kann man so in zahlreichen Ländern, auch außerhalb der Europäischen Union, nachweisen, dass man etwa bestimmte Einreisevoraussetzungen erfüllt.

(APA/Red)

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