Die dritte Piste am Flughafen Wien darf gebaut werden. Zumindest ist die Umweltverträglichkeitsprüfung nun letztinstanzlich abgeschlossen und die entsprechende Genehmigung erteilt. Denn der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat am Montag bekanntgegeben, dass die Einsprüche (Revisionen) von Bürgerinitiativen und Anrainern abgelehnt worden sind.
Das Verfahren zieht sich seit vielen Jahren und wurde auch schon vom Verfassungsgerichtshof behandelt. Anrainer hatten zusätzlichen Fluglärm geltend gemacht, vor allem bei Landungen, die über das Wiener Stadtgebiet führen. Da die dritte Piste aber laut Antrag des Flughafens Wien nicht für solche Landungen vorgesehen ist, gelte die Genehmigung auch nicht für diese Verwendung, heißt es in der Mitteilung des VwGH von heute, Montag.
VwGH sagt nein zum Klimaschutz
Diese letztinstanzliche Entscheidung bedeutet einen schweren Schlag gegen den Klimaschutz und widerspricht den internationalen Verpflichtungen Österreichs zur Eindämmung der Treibhausgasemissionen diametral. Die Entscheidung bedeutet weiters eine massive Mehrbelastung für die ohnehin schon fluglärmgeplagte Bevölkerung. Schließlich wird diese Entscheidung auch den Steuerzahler teuer zu stehen kommen: Das Projekt “3. Piste” ist wirtschaftlich nicht vertretbar und wird es auch nie sein.Als Rechtsanwälte müssen wir Gerichtsentscheidungen respektieren. Dennoch drängt sich der Verdacht auf, dass die Richter nicht nur vom Kriterium der objektiven Rechtsanwendung gelenkt wurden:
(APA/Red)