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Equal Pay Day: Frauen arbeiten ab 14.39 Uhr gratis

Noch immer gibt es große Unterschiede bei der Bezahlung von Frauen und Männern.
Noch immer gibt es große Unterschiede bei der Bezahlung von Frauen und Männern. ©APA (Symbolbild)
Auch wenn im Öffentlichen Dienst die Lohndifferenz auf durchschnittlich 13 Prozent vermindert werden konnte (2011 lag der Wert bei 15 Prozent), gibt es noch immer geschlechterspezifische Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern. Im Schnitt sind Frauen auch an ihrem Arbeitsplatz ab 14.39 Uhr unbezahlt tätig, heißt es dazu von den Grünen.
Gehaltsoffenbarung in Wien
Unerfüllte Forderungen der Frauen
Beim Gehalt benachteiligt
Wiener Einkommensbericht 2012

“Die Einkommensschere im öffentlichen Dienst wird immer kleiner, das ist wirklich erfreulich”, erklärte Frauen- und Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) am Montag. Sie sieht damit den Bund als Vorbild für die Privatwirtschaft.

Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen

Die Bezüge im öffentlichen Dienst sind gesetzlich geregelt, daher ist die Gehaltsschere auch im Vergleich zur Privatwirtschaft, wo der Einkommensunterschied laut Rechnungshof rund ein Fünftel beträgt, geringer. Die dennoch vorhandenen Unterschiede begründet das Ministerium vor allem mit teilweise erheblichen Altersunterschieden, denn die Frauen im Bundesdienst sind wesentlich jünger als die Männer. Darüber hinaus werden Überstunden öfter von Männern als von Frauen geleistet und nur jeder vierte Spitzenjob im Bundesdienst ist weiblich besetzt.

Lohndifferenz im Öffentlichen Dienst

Die Einkommensdifferenzen in den einzelnen Bereichen sind unterschiedlich stark. In der Allgemeinen Verwaltung etwa beläuft sie sich auf 23,0 Prozent, bei den Richtern und Staatsanwälten auf 17,2 Prozent und im Militärischen Dienst auf 31,3 Prozent. Bei den Lehrern sind Einkommensunterschiede von 14,5 Prozent zu verzeichnen, im Krankenpflegedienst von 10,1 Prozent.

Einkommensbericht 2013

Der Einkommensbericht 2013 umfasst neben den ganzjährig Vollbeschäftigten auch Teilzeitbeschäftigte und unterjährig Beschäftigte. Um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wird deren Einkommen hochgerechnet. Um die Einkommensunterschiede zu verkleinern, setzt das Ministerium etwa auf aktives Karenzmanagement und eine “gerechte Aufteilung” der Karenzzeiten, denn längere Karenzen bei Frauen wirken sich ebenfalls negativ auf Vorrückungen aus. Heinisch-Hosek zeigte sich über die positive Entwicklung im Öffentlichen Dienst erfreut: “Die Maßnahmen der vergangenen Jahre zeigen Wirkung.”

Auch die Stadt Wien hat einen Einkommensbericht veröffentlicht, Infos dazu finden Sie hier.

Equal Pay Day: Frauen arbeiten gratis ab 14.39 Uhr

“Frauen leisten nicht nur zu Hause unbezahlte Arbeit, auch an ihrem Arbeitsplatz sind sie im Schnitt ab 14:39 Uhr unbezahlt tätig. Denn Frauen verdienen bei gleicher Arbeitszeit um 23,2 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Sie verdienen in Vollzeit das, was ein Mann in Teilzeit erhalten würde”, so Judith Schwentner, Frauensprecherin der Grünen, zum Equal Pay Day, der dieses Jahr auf den 8. Oktober fällt.

Das durchschnittliche Jahresbruttoeinkommen von vollzeitbeschäftigten Männern liegt bei 45.562 Euro, jenes von vollzeitbeschäftigen Frauen bei 35.003 Euro. Wenn man diese Einkommensdifferenz von 23,2 Prozent auf einen Arbeitstag von 8 bis 16:30 (inkl. einer halben Stunde Mittagspause) umrechnet, dann arbeiten Frauen statistisch gesehen ab 14:39 Uhr gratis. (APA/ Red.)

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