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Ende von 2G-Beschränkungen steht bevor - Wien vorsichtiger

Nicht überall ist Schluss mit der 2G-Regel.
Nicht überall ist Schluss mit der 2G-Regel. ©APA/AFP/INA FASSBENDER (Symbolbild)
Die Gastronomie und der Tourismus erleben ebenso wie andere Bereiche eine Woche nach dem Ende der 2G-Beschränkungen im Handel und bei körpernahen Diensleistern (z.B. Friseuren) eine Lockerung.
Lockerungen ab 5.3.
2G-Regel fällt im Februar
Nach 2G-Aus im Handel

Wo bisher die 2G-Regel gegolten hat, genügt ab Samstag 3G - auch Ungeimpfte dürfen dann mit einem aktuellen PCR- oder Antigen-Test Lokale besuchen oder im Hotel übernachten. Wien ist auch diesmal anders, hier bleibt Ungeimpften der Zugang zur Gastronomie weiter verwehrt.

Lockerung auf 3G

Die Verordnung für die ab Samstag, 19. Februar, geltenden Lockerungsschritte liegt seit Freitagabend vor. Die Lockerung auf 3G überall dort, wo bisher 2G vorgeschrieben war, betrifft auch etliche weitere Bereiche wie etwa Seilbahnen, Busreisen, Ausflugsschiffe, Sportstätten, Freizeiteinrichtungen wie Bäder und Zoos oder Zusammenkünfte ohne zugewiesene Sitzplätze wie Geburtstagsfeiern.

Altenheime: 2G+ als Voraussetzung für Besucher

In sensiblen Bereichen, wie etwa Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern bleibt für die Besucher 2G+ Voraussetzung. Sie müssen also geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen Test vorweisen. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, ein Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden.

Als generelle Regel bei der Einreise nach Österreich wird im Laufe der Woche ab dem 21. Februar die 3G-Regel eingeführt. Ausgenommen sind neue Virusvarianten-Gebiete.

Schulen: Maskenpflicht-Aus am Sitzplatz

Ab dem kommenden Montag (21. Februar) fällt die Maskenpflicht am Sitzplatz in allen Schulen, in Volksschulen brauchen die Schüler am Platz schon seit 14. Februar keine Maske mehr.

Der nächste große Lockerungsschritt soll dann am 5. März folgen, dann sollen - außer in Wien - alle 2G/3G-Zutrittsbeschränkungen und die Sperrstunde fallen und die Nachtgastronomie darf wieder aufsperren. Die FFP2-Maskenpflicht gilt dann nur mehr in Öffis und im Supermarkt, in Apotheken, Banken und Postämtern sowie in Altenheimen und Krankenhäusern.

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(APA/Red)

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